Polizei ermittelt gegen Besitzer von Handys ohne SIM-lock

Polizei ermittelt gegen Besitzer von Handys ohne SIM-lock

(c) foxumon, sxc.hu

SIM-lock enfernt = ab in den Bau?

Wer ein Handy mit enferntem SIM-lock hat, könnte sich bald strafbar machen – wenn die Göttinger Polizei ihren Willen bekommt.

Wie der Spiegel berichtet, ermittelt die Polizei in Göttingen erstmalig gegen 600 Endbenutzer, die bei ihrem Handy den SIM-lock entfernen haben lassen. Der SIM-lock bindet ein Handy an einen bestimmten Provider, obwohl dieses technisch natürlich auch in anderen Netzen nutzbar wäre, ein Vodafone-Handy kann so zu einem T-Mobile-Handy gemacht werden. Die acht Beamten der “Ermittlungsgruppe SIM” haben nicht nur vier SIM-Hacker im Visier, deren Wohnungen und Handy-Läden im Juni durchsucht wurden, sondern auch deren Kundenstamm.

Der Vorwurf lautet auf “Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und gegen das Urheberrechtsgesetz”. Ein Ermittler sagt dazu: “Der Käufer eines Handys erwirbt Eigentum an der Sache Handy. An der auf dem Handy befindlichen Software hat der Käufer nur ein Nutzungsrecht. Je nach genutzter Methode, um die Software zu verändern, differiert der einschlägige Straftatbestand. Insbesondere die Tatbestände gegen das geistige Eigentum sind von Bedeutung.”. Als mögliche Tatbestände werden aufgezählt: Geheimnishehlerei, gewerbliche Urheberrechtsverletzung sowie einiges aus dem Strafgesetzbuch: Ausspähen von Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung, Datenveränderung oder Computerbetrug.

Momentan erhebt die Staatsanwaltschaft noch keine Anklage, auch wie das Gericht die Sache bewertet ist noch völlig unklar. Sollte die Göttinger Polizei jedoch darin vom Gericht bestätigt werden, könnte sich die Sache zu einem Präzedenzfall ausweiten, der weitreichende Konsequenzen für sehr viele Handynutzer hat.

Laut Thomas Hoeren, Richter und Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster, ist die echtliche Situation allerdings eindeutig und die Polizei ermittelt völlig ungerechtfertigt: “Die Rechtslage für Privatpersonen ist klar: Wer sein Mobiltelefon entsperrt, kann dafür nicht bestraft werden.”

Noch nicht einmal das gewerbliche Entsperren von Handys ist strafbar, deshalb ist der Vorwurf der gewerblichen Entsperrung gegen die vier Hacker eigentlich nichtig. Lediglich der Verkauf schon entsperrter Handys verstößt gegen das Markenrecht, wie der Bundesgerichtshof schon 2004 geurteilt hat.

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2 Kommentare
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Freiherr von Freiheit des anderen
15 Jahre her

So wird das in den nächsten Jahren Schlag auf Schlag gehen, wenn nicht endlich den Superreichen und Bonzen vom Volk das Handwerk gelegt wird. Wenn die Fesseln eng genug sind und stark genug schmerzen, dann ja nur dann werden die von der Industriebossen, Kapitaleignern, sogenannten “Investoren” und Ihren Schergen eingelullten dummen Menschen begreifen, welchen Fesseln sie sich mit Urheberrechtsgesetzen, Patentansprüchen auf Wissen, Mathematische Verfahren, Lebenselemente etc. haben anlegen lassen. Gebs Gott, dass dann die Kraft noch reicht, die Fesseln abzuschütteln… Entwicklung und Leben im Glas geht schief…und hinter jedem grossen Vermögen steht ein noch größeres Unrecht…mit dem sich (leider) geschuldet… Mehr »

trebron
15 Jahre her

Na super, das ist ja mal ein klares Weltbild: Die anderen sind reich und böse und wir sind die armen Guten. So versteht’s endlich jeder! Prima. Gibt’s dazu auch einen Tipp für die nächste Wahl, oder hat die Wahl ohnehin keinen Sinn, weil die Politiker ja auch alle gierig und böse sind?

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