Elektrischer Reporter offline dank angeblicher “Urheberrechtsverstöße”

Elektrischer Reporter offline dank angeblicher “Urheberrechtsverstöße”

Abmahnwütige GVU sperrt Creative Commons-Filme (Update)

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) versteht sich als Rechteverfechter im Internet. Nun aber hat sie vier “Elektrische Reporter” Filme von Mario Sixtus von Vimeo entfernen lassen — die dieser selbst dort eingestellt hatte.

Die im Auftrag der Medienindustrie handelnden Rechteverfolger ließen beim Video-Hoster Vimeo über die Funktion zum Melden von urheberrechtsgeschützten Filmen vier Episoden von Sixtus’ Elektrischem Reporter entfernen, die dieser dort höchstpersönlich veröffentlicht hatte.

Wie Sixtus in seinem Blog erzählt, hat seine Produktionsfirma Blinkenlichten die Beiträge zwar im Auftrag des ZDF produziert, er hält jedoch selbst die Autorenrechte daran und hat mit dem ZDF ausgehandelt, dass diese unter einer Creative-Commons-Lizenz stehen.

Sixtus hat die GVU kontaktiert und forderte eine Stellungnahme zu diesem “Amoklauf”. Als Antwort erklärte die GVU, dass es sich hierbei um einen “Irrtum” der von der GVU beauftragen Firma OpSec handle, den man umgehend rückgängig machen wolle. Darauf will es Sixtus aber nicht beruhen lassen, der dieses Vorgehen als “digitalen Vandalismus” bezeichnet: Er will eine rechtsverbindliche Unterlassungserklärung, die die GVU bisher nicht unterzeichnen wollte, daraufhin hat er seinen Anwalt eingeschaltet. Sixtus’ Argumentation ist schlüssig: Hätte die GVU auf seinem Server Filme gefunden, würden sie die Ausrede “da hat ein von mir beauftragter Dienstleister irrtümlich meine DVD-Sammlung dort hochgeladen” ebensowenig gelten lassen.

Dies ist nicht der erste Fall, dass die GVU Videos sperren ließ, bei denen gar keine Rechtsverletzung vorliegt: Auch der preisgekrönte Film Du Bist Terrorist von Alexander Lehmann ist schon von den Rechteverfechteren “versehentlich” entfernt worden.

Update vom 12.8.: Inzwischen hat der Münchner GVU-Dienstleister OpSec die Unterlassungserklärung sowohl für Sixtus als auch für Lehmann unterzeichnet. Darin verpflichtet sich OpSec, bei eine weiteren Zuwiderhandlungen gegen deren Werke Sixtus oder Lehmann eine Vertragsstrafe zu zahlen. GVU und OpSec wurden nicht müde zu betonen, dass für all dies allein OpSec verantwortlich sei, die GVU hätte nichts davon gewusst. Da nur eine Klage gegen die GVU selbst sinnvoll wäre, und Sixtus keinerlei Kenntnis von den Vertragsbedingungen zwischen GVU und OpSec hat, riet ihm sein Anwalt von einer Klage ab, da zuallererst bewiesen werden müsse, dass die GVU von diesem Fehlverhalten wusste und es ausdrücklich autorisiert hat.

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Michael (Majestyx) Kappes
15 Jahre her

das ihr euch auch schon dem Thema widmet ;)

1++ !

THX

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