Editorial 11/2025

Aus LinuxUser 11/2025

Editorial 11/2025

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Auf Biegen und Brechen

Seit dem 1. Oktober 2025 soll die ePA verpflichtend in der Praxis angekommen sein. Die Realität sieht ganz anders aus. Von einem Projekt, das womöglich von Anfang an zum Scheitern verurteilt war.

Sie soll das Herzstück der Digitalisierung im Gesundheitswesen sein: die elektronische Patientenakte. Wer als gesetzlich Versicherte(r) nicht widersprochen hat, verfügt inzwischen über eine solche ePA. In Zahlen ausgedrückt betrifft das rund 70 der etwa 74 Millionen gesetzlich Versicherten. Das klingt erst einmal gar nicht schlecht. Seit Beginn des vierten Quartals 2025 sind Leistungserbringer außerdem gesetzlich dazu verpflichtet, Diagnosen, Behandlungen und Medikationen in die digitale Akte einzutragen. Die technischen Voraussetzungen dazu stehen sogar einigermaßen. Doch bei genauerem Hinsehen krankt das Projekt nach wie vor in längst bekannten Punkten.

Neben anhaltenden Sicherheitsbedenken, fehlender Software in Arztpraxen und mannigfaltigen anderen Problemen leidet die ePA vor allem unter einem: Nur drei Prozent der Versicherten nutzen sie aktiv. Damit verfehlt das Projekt eines seiner Hauptziele. Die ePA soll eine “versichertengeführte elektronische Akte” sein, so will es der dazugehörige Paragraph 341 [1] des Sozialgesetzbuchs. Woran dieses offensichtliche Desinteresse liegt, lässt sich einfach beantworten. Eine Erklärung findet sich sicherlich in der Aufklärungs- und Informationspolitik rund um das Thema, die in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen fällt.

Auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts [2] berichtet die Techniker Krankenkasse (TK) davon, schon im Mai 2024 mit einer Informationskampagne begonnen und seither 10,3 Millionen Menschen benachrichtigt zu haben – immerhin, bei insgesamt 12,1 Millionen Versicherten. Ebenfalls seit Mai 2024 versorgt der AOK-Bundesverband unter http://www.aok.de/epa die Mitglieder mit Informationen. Man verzeichnet seither mehr als 2 Millionen Seitenaufrufe – bei 20,9 Millionen Mitgliedern. Nun ja.

Ich selbst habe der ePA nicht widersprochen, obwohl ich mir der berechtigten Kritik bewusst bin. Ernsthaft aktiv mit ihr und der dazugehörigen App meiner Krankenkasse habe ich mich nicht beschäftigt. Noch suche ich nach einem echten Mehrwert. Meine Motivation steigt bestimmt, sobald ich den Zugriff auf meine Gesundheitsdaten tatsächlich sinnvoll einschränken kann. Standardmäßig dürfen nämlich alle behandelnden Einrichtungen sämtliche medizinischen Daten in der ePA einsehen.

Klassisches Beispiel: Mir gelingt es zwar, das Dokument mit der Diagnose von meiner Psychologin für andere zu sperren. Da Medikationslisten und Abrechnungsdaten automatisiert in die ePA einlaufen, kann mein Zahnarzt anhand dieser Anhaltspunkte trotzdem relativ einfach Rückschlüsse ziehen. Selbstverständlich möchte ich aber, dass er sich ausschließlich mit meinem Gebiss befasst. So viel zur “versichertengeführten” elektronischen Akte. Souveränität sieht für mich anders aus.

Bianca Kastl bringt in einem Artikel bei Netzpolitik.org [3] auf den Punkt, wo es aus meiner Sicht hinsichtlich der ePA mit Abstand am schmerzhaftesten hakt: “Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist sehr stark getrieben von der Selbstverwaltung und Interessen von Krankenkassen und Industrie, weniger von den Interessen der Patient:innen.”

Herzliche Grüße,

Carina Schipper

Stellv. Chefredakteurin, Strategy & Operations

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