Editorial 03/2019

Aus LinuxUser 03/2019

Editorial 03/2019

Bald schlägts 13

Die Artikel 11 und 13 der geplanten EU-Urheberrechtsrichtlinie bedrohen den freien Wissens- und Meinungsaustausch im Netz. Doch dagegen lässt sich in einem EU-Wahljahr durchaus etwas tun, findet Chefredakteur Jörg Luther.

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Internet und WWW auf der einen und Linux auf der anderen Seite wären ohne die jeweils andere Komponente wohl nie in der heutigen Form zustandegekommen. Entscheidend für den Erfolg von Open Source im Allgemeinen und Linux im Besonderen war und ist die Möglichkeit, über das Netz der Netze Informationen und Code weltweit auszutauschen und gemeinsam an Software zu arbeiten. Umgekehrt eröffneten erst quelloffene Betriebssysteme und Webserver jedermann die Möglichkeit, mit einer eigenen Webpräsenz Inhalte aller Art mit anderen zu teilen. Von daher verwundert es wenig, dass gerade die Open-Source-Community besonders empfindlich auf jeden Versuch von staatlicher Seite reagiert, das Internet zu regulieren.

Ein besonders gravierendes Vorhaben in dieser Richtung liegt gerade in Form einer geplanten neuen Urheberrechtsrichtlinie den Gremien der Europäischen Union vor [1]. Dabei legt Artikel 11 ein neues europaweites Leistungsschutzrecht fest. Speziell sollen selbst Kurzzusammenfassungen von urheberrechtlich geschützten Beiträgen kostenpflichtig lizenziert werden müssen, lediglich einzelne Wörter dürfte man dann weiterhin kostenfrei zitieren. Als Schutzdauer gibt der Artikel nicht weniger als 20 Jahre ab dem Datum der Publikation an. Welche Folgen das für uns alle hätte, fasst die EU-Abgeordnete Julia Reda auf ihrer Webpräsenz sehr schön zusammen [2]. Was es konkret bedeutet, verdeutlicht auch der inzwischen gebräuchliche Spitzname des Artikels 11: “Link-Steuer”.

Als wäre das nicht schon übel genug, sieht Artikel 13 derselben Richtlinie eine Vorzensur von Upload-Inhalten durch automatisierte Filter vor – für Ton, Bild und selbst Text [3]. Das steht zwar so nicht explizit im Text, doch Internet-Plattformen, die ihren Benutzern einen Austausch von Informationen ermöglichen, könnten nur dadurch einer Haftung für Copyright-Verstöße entgehen. Wie schlecht solche automatischen Filter funktionieren, weiß man. Dazu nur zwei aktuelle Beispiele: Facebook sperrte jüngst zahlreiche Benutzer aus, die einen WELT-Artikel über Gefahren des Islamismus geteilt hatten, weil der Inhaltsfilter der Plattform diesen wegen eines enthaltenen Fotos für IS-Propaganda hielt [4]. Zum selben Zeitpunkt identifizierte Youtubes Inhaltsfilter Content-ID das private Video eines Anwenders, der darauf ausschließlich seine Stimme zu Testzwecken aufgenommen hatte, als “Raubkopie” [5].

Als Chefredakteur einer Publikation, die seit einem Jahrzehnt jeden Monat einen Gutteil aller Artikel CC-lizenziert frei zugänglich macht [6] und seit jeher nach 12 Monaten sämtliche Inhalte kostenfrei ins Netz stellt [7], erlaube ich mir, an dieser Stelle generell den Sinngehalt eines “Leistungsschutzrechts” anzuzweifeln, von einer Schutzdauer von 20 Jahren ganz zu schweigen. Für den Urheberrechtsschutz genügt auch die bisherige Notice-and-takedown-Regelung völlig, Artikel 13 dagegen dient ganz offensichtlich nur der Gewinnmaxierung großer Content-Anbieter. Demgegenüber steht die nicht von der Hand zu weisende Gefahr, durch Upload-Filter den freien Wissens- und Meinungsaustausch im Netz abzuwürgen.

Falls Sie das ähnlich sehen, möchte ich Sie dazu ermutigen, die Gunst der Stunde zu nutzen: Am 26. Mai dieses Jahres findet die nächste Wahl zum Europäischen Parlament statt, und demgemäß haben die EU-Abgeordneten gerade besonders offene Ohren. Fragen Sie doch einmal bei Ihrem Vertreter im EU-Parlament nach, wie er es mit dem Leistungsschutzrecht hält, und lassen Sie ihn wissen, dass Sie im Mai niemand wählen werden, der mit seiner Stimme den vorliegenden Vorschlag und speziell die Maßgaben der Artikel 11 und 13 unterstützt. Das lässt sich übrigens ganz einfach über die Initiative Save the Link [8] oder über Abgeordnetenwatch.de [9] erledigen, beide Teil eines – noch – freien Internets.

Herzliche Grüße,

Jörg Luther

Chefredakteur

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