Dass pädophile Kriminalität im Internet nachdrücklich bekämpft werden muss, steht außer Frage. Doch eine Bespitzelung aller Bürger durch anlasslose Vorratsdatenspeicherung verbessert den Schutz von Kindern nicht im Mindesten, findet Chefredakteur Jörg Luther.
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
im Editorial der Ausgabe 07/2022 hatte ich über die fehlgeleiteten Pläne der EU berichtet, zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern eine anlasslose Massenüberwachung jeglicher Kommunikation im Internet einzuführen. Nicht nur ich, sondern auch alle einschlägigen Bürgerrechtsverbände hatten damals darauf hingewiesen, dass eine solche Massenbespitzelung nachweislich kein geeignetes Instrument zur Bekämpfung pädophiler Kriminalität ist.
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht schrieb zu der Frage der Vorratsdatenspeicherung in einem Gutachten beispielsweise wörtlich: “Insbesondere gibt es bislang keinen Hinweis dafür, dass durch eine umfängliche Verfolgung aller Spuren, die auf das Herunterladen von Kinderpornografie hindeuten, sexueller Missbrauch über den Zufall hinaus verhindert werden kann.”
Eine grundlose Bespitzelung aller Bürger bringt also rein gar nicht. Stattdessen müssen pädophile Inhalte laufend konsequent ermittelt und schnellstmöglich gelöscht werden. Das wäre problemlos möglich: Nach der amtlichen Kriminalstatistik ist die Aufklärungsquote bei Internet-Delikten schon heute überdurchschnittlich hoch (65 Prozent), bei pornografischen Darstellungen liegt die Aufklärungsquote sogar bei rund 90 Prozent.
“Der richtige und überfällige Weg, um sexuellem Missbrauch und dessen Ausbeutung wirksam entgegenzutreten, sind verstärkte Präventionsmaßnahmen und -projekte sowie anonyme Beratungs- und Therapieangebote. Auch dass polizeiliche Durchsuchungen und Auswertungen in Verdachtsfällen oft Monate oder Jahre dauern, ist inakzeptabel”, mahnt beispielsweise Patrick Breyer, Bürgerrechtler, Jurist und Europaabgeordneter der Piratenpartei.
“Eine IP-Vorratsdatenspeicherung würde jeden Internet-Nutzer unter Generalverdacht stellen und die Internet-Nutzung der gesamten Bevölkerung nachvollziehbar machen, die unsere intimsten Vorlieben und Schwächen abbildet. Eine so totale Erfassung gefährdet Kriminalitätsvorbeugung durch anonyme Beratung und Seelsorge, Opferhilfe durch anonyme Selbsthilfeforen und auch die freie Presse, die auf anonyme Informanten angewiesen ist”, warnt der Parlamentarier [1].
Doch offenbar erscheint das populistische Potenzial einer Massenüberwachung zum angeblichen Kindswohl auch jetzt noch Politikern so verlockend, dass sie alle Vernunft fröhlich fahren lassen, um sich zu profilieren. Allen voran fordert nach wie vor die Bundesinnenministerin Faeser (SPD) eine verdachtslose Internet-Vorratsspeicherung zur Aufklärung sexuellen Missbrauchs von Kindern. Dazu meint Breyer: “Frau Faeser sollte dringend den Koalitionsvertrag nachlesen und respektieren, der eine Datenspeicherung nur anlassbezogen und mit richterlicher Anordnung vorsieht.” Dem kann man nur aus ganzem Herzen zustimmen.
Herzliche Grüße,
Jörg Luther
Chefredakteur
Infos
-
“Kein Generalverdacht gegen alle Internetnutzer!”: https://www.patrick-breyer.de/ip-vorratsdatenspeicherung-kein-generalverdacht-gegen-alle-internetnutzer/




Sehr geehrter Herr Luther,
ihre Analyse ist absolut richtig. Doch leider werden sich der Trachtenverein, die Schlapphüte und gewisse politische Kreise in fast allen Parteien einen feuchten Kehricht darum scheren, dass die Menschen in diesem Staat nicht überwacht werden wollen. Mit aller Macht wird versucht, eine Rechtsgrundlage für eine Totalüberwachung zu konstruieren und sei es nur auf Zeit, denn wie üblich werden solche Paragrafen von höchstrichterlichen Instanzen glücklicherweise immer wieder gekippt.