Die Vorratsdatenspeicherung hat bislang in erster Linie die Gerichte beschäftigt – und zwar wegen der Frage der Verhältnismäßigkeit. Nun versetzt der neue Justizminister ihr endgültig den Todesstoß, hofft der stellvertretende Chefredakteur Andreas Bohle.
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
nimmt bei einem Wikipedia-Eintrag [1] zu einem kriminalpolitischen Instrument die Liste der Verfahren dagegen sowie die Kritik an der Maßnahme einen wesentlich längeren Teil ein als die Abschnitte über die Vorteile und Erfolge, dann liegt der Verdacht nahe, dass die Politik nicht die glücklichste Hand gehabt hat. So verhält es sich mit der Vorratsdatenspeicherung, bei der die Provider digitale Verkehrs- und Verbindungsdaten sowie weitere Datenpunkte zum Zweck der Strafverfolgung über einen längeren Zeitraum speichern sollen.
Schon seit dem ersten Entwurf des entsprechenden Gesetzes 2006 haben Kritiker auf die Vielzahl an Problemen und gesellschaftlichen Implikationen hingewiesen. Die Diskussion war von Beginn an überschattet durch Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof. Allein in Deutschland gab es nach der Neufassung 2015 elf Verfassungsbeschwerden gegen das zugrundeliegende Gesetz. 2017 setzte die Bundesnetzagentur die Umsetzung faktisch aus, das Bundesverwaltungsgericht verwies das Verfahren zurück an den EuGH.
Die neue Regierung hat dagegen bereits mit dem Koalitionsvertrag eine Reihe von Vorhaben angekündigt, um die Bürgerrechte zu stärken [2]. Kurz vor Weihnachten 2021 legte der amtierende Justizminister Marco Buschmann (FDP) nach: Wenn die Datenspeicherung anlasslos sei, dann solle sie “endgültig aus dem Gesetz”. Niemand solle mit dem Gefühl leben, das vieles seiner Kommunikation gespeichert werde. Gemeinsam mit der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will er die Sicherheitsgesetze insgesamt auf den Prüfstand stellen und eine “Überwachungsgesamtrechnung” aufstellen [3].
Markige Worte – und stammen diese von Politikern, darf man ein wenig skeptisch sein, ob alles so kommt wie angekündigt. Denn neben den Wenns und Obs, die sich schon jetzt im Statement finden, soll es auch weiterhin die Möglichkeit geben, auf Zuruf die Daten von Benutzern zur Verfolgung “schwerer Straftaten” zu speichern. Hier sind also auch künftig wachsame Augen gefragt, damit die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
Das ganze Vorhaben entstand ursprünglich vor einem Hintergrund, der in den Augen vieler ein Handeln der Politik erforderte. Gleichzeitig weckten die Szenarien, die sich daraus ergaben, begründete Sorgen. Entsprechend emotional ging es im Streit um die Vorratsdatenspeicherung bisweilen zu. Dass die Diskussion dabei in den Grenzen des Rechtsstaats geführt wurde und wird, ist eine Tatsache, die gerade vor dem aktuellen Hintergrund sich immer weiter verhärtender Fronten in Sachen Impfpflicht und sonstiger Corona-Maßnahmen besonders wichtig erscheint.
Herzliche Grüße,
Andreas Bohle
Stellvertretender Chefredakteur
Infos
-
Vorratsdatenspeicherung: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
-
Koalitionsvertrag: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf
-
Marco Buschmann zu Vorratsdatenspeicherung: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-12/vorratsdatenspeicherung-url-vorratsdatenspeicherung-deutschland-marco-buschmann-bundesjustizminister



