Mozilla gewinnt vor Hamburger Gericht gegen Download-Betrüger

Mozilla gewinnt vor Hamburger Gericht gegen Download-Betrüger

1: 0 gegen Abzocker

Am Landgericht Hamburg ist vor einigen Tagen ein Urteil gegen so genannte Download-Abzocker von Mozilla-Software ergangen. Im Gespräch mit der Redaktion erläuterte Mozillas europäische Rechtsanwältin die Hintergründe.

Der in London ansässige Gervase Markham, der sich als Mitarbeiter der Mozilla Foundation beschreibt, hat das Urteil in einem Blogposting bekannt gemacht. Demnach entschied die Handelskammer des Landgerichts Hamburg am 10.12.2010 unter der Geschäftsnummer 406 O 50/10, dass sechs deutsche Beklagte keine Software namens Firefox oder Thunderbird mehr ohne Mozillas Zustimmung anbieten dürfen. Außerdem müssten die Beklagten wahrnehmbar darauf hinweisen, dass sie Zahlungen erwarten und dass der Download als Abonnement auf Jahre zu verstehen ist. Bei Zuwiderhandlung sind bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld fällig. Das Urteil enthält auch den Anspruch Mozillas, weitere Schadensersatzforderungen gegen die Beklagten geltend zu machen. Demnach sind die Verurteilten verpflichtet, umfängliche Angaben zu Dauer, Art und Bewerbung ihres Download-Angeboten an Mozilla zu machen. Auf dieser Grundlage kann Mozilla dann den entstandenen Schaden berechnen.

Die mit der Klage betraute Rechtsanwältin Anthonia Zimmermann sagte der Redaktion, dass sie bereits seit zwei Jahren für Mozilla im Fall Downloadbetrug ermittelt. Zimmermann ist Senior Associate bei der Kanzlei Hogan Lovells International LLP in Hamburg mit dem Spezialgebiet Intellectual Property, insbesondere Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Domain-Recht. Sie ist Mozillas Anwältin für alle europäische marken- und wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten. Das in das Hamburger Urteil gemündete Verfahren sei das erste Hauptverfahren in dieser Zeit, sagt sie: Es handelt sich um die hartnäckigsten Download-Betrugsseiten, bei denen man nun auch einmal Auskunftsrecht geltend machen wollte, auch wenn das aufwändig sei: Mozilla habe “tief in die Tasche gegriffen”.

Für das Urteil ist ein deutsches Gericht zuständig, weil die Beklagten ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben. Zimmermann ist auch gegen Hintermänner vorgegangen, die die eigentlichen Anstifter hinter der Downloadportalen sind. Sie berichtet, zwei Hintermännern durch einen Treuhandvertrag auf die Spur gekommen zu sein, den diese mit den Downloadportal-Unternehmen geschlossenen hätten: Der Vertrag besage, dass die Firmen in ihrem Auftrag das betrügerische Geschäft tätigen sollen – der Geschäftsführer werde dafür bestimmte Zahlungen erhalten, während er den Gewinn an die Auftraggeber weiterreicht. Diese zwei Hintermänner seien auch in viele andere Fälle verwickelt. Das Besondere ist, dass das ergangene Urteil erstmals ein Hauptverfahren abschließt. Verbraucherzentralen und einzelne Geschädigte hätten zwar auch schon Klage eingereicht, jedoch nur Teilerfolge erzielen können – etwa, dass der Geschädigte nicht zu zahlen brauchte.

Allerdings wolle Mozilla den Geschädigten keine Hoffnung auf Schadensersatz machen. Grund ist, dass die Schadensersatzforderung von Mozilla gut und gern weitere drei Jahre in Anspruch nehmen kann. Die Schadensersatzforderung fordert ein eigenes Verfahren, erläutert Zimmermann: Mit dem jetzt zugesprochenen Recht auf Auskunft und auf Schadensersatzforderung ist es nicht getan. Erstens ist das Urteil noch nicht rechtskräftig – vier Wochen haben die Beklagten Zeit, Berufung einzulegen. Zweitens müssen die Beklagten mit den geforderten Informationen auch erst einmal rausrücken. Drittens muss Mozilla, wenn die Informationen tatsächlich vorliegen, alles auswerten und exakte Werte beziffern. Und viertens müssten die Beklagten, sofern dieses zweite Verfahren ebenfalls zu Gunsten Mozillas ausgeht, auch tatsächlich zahlen. Zimmermann bezeichnet es als Realität, dass sich Beklagte in solchen Fällen schlicht absetzen und untertauchen: “Die bezahlen natürlich nie.”

Interessanterweise handelt es sich nach Auskunft Anthonia Zimmermanns bei dem Fall, dass Anwender unwissentlich freie Software käuflich erwerben, um ein deutsches Phänomen. Nur eine einzige weitere europäische Seite (in England) seien ihr und Mozilla bekannt, die ähnlich verfahren sei. In den vereinigten Staaten funktioniere es deshalb nicht, weil dort stets mit Kreditkarte bezahlt würde: Spätestens dann, wenn der ahnungslose Herunterlader seine Kreditkartennummer angeben soll, werde er misstrauisch, so Zimmermann. Die ‘deutsche Masche’ hingegen funktioniere, weil mit Rechnungen gearbeitet wird.

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Jörg
15 Jahre her

“Drittens muss Mozilla, wenn die Informationen tatsächlich vorliegen, alles auswerten und exakte Werte beziffern. Und fünftens müssten die Beklagten, sofern dieses zweite Verfahren ebenfalls zu Gunsten Mozillas ausgeht, auch tatsächlich zahlen.”

und viertens?

Mathias Huber
15 Jahre her
Reply to  Jörg

Viertens – stimmt! Ist korrigiert, danke.

Mathias Huber (Redaktion)

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