Es war insbesondere in der klagefreudigen USA absehbar, nun ist es passiert: Sony wurde wegen der Entfernung von PS3 Linux von älteren Playstation 3s verklagt.
Ein kalifornischer Playstation-3-Linux-Nutzer hat Klage gegen Sony eingereicht, da der Hersteller unter fadenscheinigen Vorwänden mit dem Firmware-Update 3.21 die bei der Vorstellung der Playstation 3 noch groß beworbene Linux-Unterstützung entfernt hat. Die von der Kanzlei Meiselman, Packman, Carton und Eberz geführte Sammelklage behauptet, dass durch die Entfernung der Linux-Funktionalität der Kaufvertrag verletzt wurde und dass die Entfernung “unfaires und betrügerisches Marktverhalten darstellt”, das “millionen ahnungsloser User” betrifft. Als Streitwert wurden 5 Millionen Dollar angesetzt. Eine Kanzlei in New York soll gerade eine weitere Sammelklage gegen Sony vorbereiten.
Vor vier Wochen hatte ein englischer User bei Amazon eine Entschädigungszahlung für die verlorene Linux-Funktionalität bekommen. Sony wies sofort darauf hin, dass dies Amazons Entscheidung war und dass sie selbst nichts zahlen werden. In Europa ist in einem solchen Fall der Händler und nicht der Hersteller verantwortlich, außerdem gibt es keine Sammelklagen wie in den USA. Doch da Sony ganz klar die EU-Direktive 1999/44/EG verletzt, könnte es durchaus auch hierzulande zu Klagen gegen den Elektronikriesen kommen.
Offizieller Vorwand der Linux-Entfernung war, um Raubkopien zu verhindern — obwohl der vielbeachtete Playstation-3-Hack von George Hotz lediglich eigenen Code auf der Playstation 3 ausführen konnte und in keinster Weise den Kopierschutz selbst geknackt hat. Sony begründet ihr Verhalten momentan mit ihrem EULA (End-User-License-Agreement), den der Anwender durch Klick bestätigen muss und in dem sie sich letztendlich das Recht herausnehmen, mit der Playstation 3 nach Gutdünken zu verfahren. Doch weder hier noch in den USA kann ein EULA den Hersteller von der Verantwortung für ihr Produkt entbinden, das Gesetz steht über jedem EULA. Derartige “Verträge” dienen letztendlich für wenig mehr als zur Abschreckung und sind vor allem in Deutschland als “Shrink-Wrap-Verträge”, mit denen erst nach dem Kauf des Produkts die Bedingungen dafür akzeptiert werden, nicht rechtlich bindend.
Sollte Sony Millionen-Entschädigungszahlungen auf sich zukommen sehen, wird der Hersteller sicher eher den für ihn deutlich günstigeren Ausweg wählen und Linux wieder re-aktivieren.





