Seit 25 Jahren war er in der Computerszene berüchtigt, er galt als der Prototyp des Abmahnwahns: Günter Freiherr von Gravenreuth nahm sich heute morgen mit einer Schusswaffe das Leben, als die Polizei in sein Haus eindrang, nachdem er Abschiedsbriefe an seine Bekannten verschickt hatte.
Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, nahm sich der als Günter Dörr geborene Abmahn-Anwalt heute morgen mit einer Schusswaffe das Leben. Gravenreuth wurde in den 80er Jahren als Raubkopierer-Jäger im Auftrag diverser Spiele-Schmieden berühmt und berüchtigt. Seine Methoden waren immer umstritten, mit den bekannten Tanja-Briefen, in denen er vorgab, ein junges Mädchen zu sein, das gerne Spiele tauschen würde, ging er bei harmlosen Kleinanzeigen-Inserenten auf Fischzug, wer auf das Angebot einging, bekam postwendend eine Abmahnung. In den 90er Jahren verlegte sich Gravenreuth auf Markenrecht und vertrat unter anderem die umstrittene Firma Symicron im Markenrechts-Streit um die “Explorer”-Marke. Wiederum bediente sich von Gravenreuth ausgiebig des Mittels der Massenabmahnungen: Webseiten und Magazine, die teilweise freie Programme wie den “HFS Explorer oder “explore2fs” verlinkten oder auch nur erwähnten, sollten Tausende von Euro Abmahngebühren bezahlen.
Die Pfändung der TAZ-Domain wurde ihm schließlich zum Verhängnis: Gravenreuth mahnte die TAZ ab, weil er deren Newsletter ungefragt bekam. Nachdem die TAZ nach einer einstweiligen Verfügung angeblich nicht zahlte, ließ er deren Domain pfänden und bot sie zum Verkauf an. Wie eine Durchsuchung seines Büros nachwies, hatte die TAZ allerdings gezahlt, ein entsprechendes Fax bestätigte die Zahlung. Deshalb, und wegen früheren anderen Vergehen wie Urkundenfälschung und Veruntreuung, wurde Gravenreuth im September 2008 zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, in der Urteilsbegründung schrieb die Richterin, dass damit “die Allgemeinheit vor dem Verhalten des Angeklagten geschützt werden sollte”.
Von Gravenreuth hätte wegen des Urteils seine Zulassung als Anwalt höchstwahrscheinlich verloren, ein entsprechendes Verfahren hatte die Oberstaatsanwaltschaft bereits eingeleitet. Er wählte statt Antritt der Haftstrafe lieber den Freitod.
Update: Wie Golem unter Bezugnahme auf ein CCC-Mitglied, welches die Abschiedsmail erhalten hat, berichtet, waren unter anderem “Finanzprobleme, die nicht ausgestandene Strafsache, der Verdacht auf Krebs – letztlich aber schwere Beziehungsprobleme und der Entzug seines sozialen Umfeldes […] die Hintergründe”






… ich muss gestehen, dass ich über diese Nachricht nicht wirklich traurig sein kann. Jemand, der so um sich wütet, wird nach seinem Tod immer jemanden haben, der freudig lacht und sich die Hände reibt, und in diesem Falle dürften es nicht Wenige davon sein.
Im Falle der TAZ sagte ich: “Da hat sich jemand selbst ins Knie geschossen.” Jetzt stelle ich erschrocken fest, dass es treffender war als ich dachte.
>>Wie Golem […] berichtet, waren unter anderem […] der Entzug seines sozialen Umfeldes […] die Hintergründe”
Wie http://www.heise.de/tp/blogs/6/147124 berichtet, ist mit diesem “sozialen Umfeld” die Burschenschaft “Rhaetia” gemeint.
Und diese wiederum gibt auf ihrer Website (http://www.rhaetia.de/) so tolle Dinge wie “Unter allen Studenten- und Akademikerverbindungen Deutschlands sind wir die einzige mit rein bayerischer Prägung. Wir bieten daher allen bayerischen und stammesverwandten Studenten und Akademikern eine gemeinsame Plattform und Heimat” zum Besten.
Jeder weitere Kommentar erübrigt sich meines Erachtens.
…ich finde es nicht schade um diesen Menschen. Solche Leute nutzen aus Profitgier skrupellos (zweifelhafte) Gesetze und vertreten mit Sicherheit nicht wirklich das Recht. Es wäre wünschenswert wenn noch viele seiner “Kollegen” seinem guten Beispiel folgen würden.
Im stillen Gedenken
Deine Tanja
Der Zweck einer Abmahnung sollte es sein, als Geschädigter dem Beschuldigten eine Option zum außergerichtlichen Schadensausgleich zu bieten. Lässt sich der Beschuldigte auf die Abmahnung ein, sollte der Geschädigte wiederum auf weitere rechtliche Schritte verzichten und wenn nicht eine Klage vor Gericht einreichen. Mittlerweile tun aber die Rechtsanwälte gerade so, als wäre eine gebührenpflichtige Abmahnung eine Art Vertragsgeschäft. Wird eine Abmahnung nicht gezahlt, flattert eine teurere Abmahnung ins Haus. Werden darauf folgende Abmahnungen wieder nicht gezahlt, reicht der Anwalt des Geschädigten immernoch keine Klage ein, sondern schickt einen Gerichtsvollzieher, um die Abmahnkosten einzureichen. Und der Gerichtsvollzieher kommt dann im Regelfall… Mehr »
Allerdings hat uns Günni auch geholfen, wenn das auch nicht direkt auffällt. Mit seinem Gehabe hat er eigentlich allen gezeigt, dass die Gesetze biegbar sind und zum Teil unlogisch. Sonst hätte sein ganzen Getue nicht funktioniert.
Regt zum Überlegen an.
Andere Menschen skrupellos in Not und Elend stürzen, was anderes hat dieser Mensch doch nicht gemacht. Und als er nur einmal für seine kriminellen Taten zur Rechenschaft gezogen wurde und dafür gerade stehen sollte, hat er sich feige der Verantwortung entzogen.