Sammelklage gegen vorinstalliertes Windows in Italien

Sammelklage gegen vorinstalliertes Windows in Italien

Kollektiver Widerstand

Wer einen Rechner mit Windows kauft und die Lizenzbedingungen nicht akzeptiert, hat in den meisten Ländern Anspruch auf eine Zahlung für die nicht genutzte(n) Lizenz(en). Doch die Prozedur ist kompliziert und nicht einheitlich. In Italien will nun eine Sammelklage Ordnung schaffen.

Durch eine Gesetzesänderung ist es in Italien seit dem ersten Januar möglich, identische Klagen in einer sogennanten Class Action bereinigen zu lassen. Als erste Organisation will von der bislang nur aus den USA bekannten Möglichkeit einer Sammelklage die italienische Verbraucherschutz-Organisation ADUC Gebrauch machen. Sie will demnächst eine entsprechende Klage beim Gericht in Florenz einreichen. Von der Aktion Gebrauch machen können ausschließlich Privatnutzer, die einen Rechner mit vorinstalliertem Windows gekauft haben und beim ersten Bootvorgang die Lizenz nicht akzeptiert haben.

Die ADUC ist keine unerfahrene Institution auf diesem Gebiet. Sie hat sich mit Unterstützung der FSF im Oktober 2007 nach einem knapp zweijährigen Rechtsstreit erfolgreich gegen HP durchgesetzt, welches sich geweigert hat, die Kosten für die vorinstallierten Programme (in erster Linie Windows XP) zurückzuerstatten. Mit der aktuellen Sammelklage möchte man solche koststpieligen Einzelfälle vermeiden und für alle Nutzer eine passable Lösung finden.

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