EasyLinux Editorial

Aus EasyLinux 04/2012

EasyLinux Editorial

Klage des Tages

Liebe Leserinnen und Leser,

Einmal täglich schaue ich mir die wichtigen News-Seiten im Netz an, um zu sehen, was es Neues gibt – in der Linux-Welt und anderswo. Seit es Netbooks, Smartphones und Tablet-Computer gibt, ist das Nachrichtenvolumen deutlich angewachsen, denn wo früher nur von Desktop-PCs und Notebooks die Rede war, ist die Vielfalt jetzt deutlich größer.

Doch in den letzten Monaten ist die Lektüre der Produktnachrichten immer lästiger geworden: Gefühlt jede zweite Meldung handelt nicht davon, welche Features ein neues Gerät hat, sondern welcher Konkurrent wegen der Verletzung von Patenten dagegen klagt. In den Klagen, deren Begründungen den meisten Anwendern oft nur als lächerlich erscheinen können, geht es dabei ab und zu um Lizenzgebühren, welche die andere Seite zahlen soll – doch viel häufiger versucht ein Patentinhaber, den Vertrieb eines Produkts oder einer Geräteserie vollständig zu unterbinden. Weil solche Gerichtsverfahren (und deren Ausgang) immer nur für ein Land gelten, hört man vom selben Konflikt gleich mehrfach: Dann darf ein Produkt in Deutschland nicht mehr verkauft werden, in den USA aber schon, und es wird anstrengend, den Überblick zu behalten.

Ich würde außer dem Überblick genauso schnell das Interesse verlieren, wenn diese lästige Klagerei nicht auch auf uns als potenzielle Käufer Auswirkungen hätte. Vor einigen Jahren waren die Klageversuche von SCO gegen Vertreter der Linux-Welt ein Dauerbrenner (2003-2011) [1], SCO behauptete, dass Linux wesentliche Teile aus dem (teilweise SCO gehörenden) Unix-Quellcode übernommen hatte. Das war aber eine einzelne Geschichte – heute klagt ständig jeder gegen jeden. Dass die Verfahrenskosten einen Beitrag dazu leisten, Gerätepreise hoch zu halten, darf man annehmen. Schlimmer ist aber die Beschränkung; manche Geräte, deren Vorankündigungen man interessiert verfolgt, schaffen es vielleicht – dank Verkaufsverbot – nie auf den deutschen Markt.

Die Lage ist also sehr unerfreulich. Die letzte Meldung vor Redaktionsschluss stammte vom 19.09., Motorola (Google) gegen Apple: Alle Geräte, die iMessage verwenden (dazu gehören u. a. Macs, iPhones und iPads), sollen gegen ein Motorola-Patent verstoßen, der Verkauf all dieser Geräte soll in den USA verboten werden [2]. Stein des Anstoßes ist die Möglichkeit, mit iMessage eine Konversation z. B. auf dem Mac zu beginnen und dann später auf einem Apple-Smartphone fortzusetzen. Das Patent ist von 2006; Linux- bzw. Unix-Profis nutzen schon seit den 80er-Jahren die vergleichbare Technik, ein Chat-Programm in einer screen-Session laufen zu lassen und z. B. nach der Fahrt ins Büro diese Session wieder aufzunehmen (ohne dass das Chat-Programm je unterbrochen wurde), dazu loggt man sich per SSH (früher via Telnet) auf der anderen Maschine ein und setzt die screen-Sitzung fort [3]. Das ist jetzt technisch nicht exakt dasselbe, aber das Problem ist gleich. Nun könnte man fast Mitleid mit Apple haben, die sich gegen diesen Vorwurf der Patentverletzung wehren müssen, aber Apple ist ja nicht besser und versucht regelmäßig, den Verkauf von Android-Geräten aus ähnlich albernen Gründen zu unterbinden. Es fällt schwer, in diesem Spiel “Gute” und “Böse” zu benennen.

Das darf nur mein Programm!

Besonders hässlich wird es, wenn die höchst umstrittenen Softwarepatente ins Spiel kommen, bei denen Algorithmen in Computerprogrammen geschützt werden: Während große Softwarekonzerne noch die Ressourcen haben, um eine Patent- und Rechtsabteilung mit der Überprüfung ihrer Produkte zu beschäftigen, haben freie Entwicklergemeinschaften im Open-Source-Umfeld keine Chance, dies auch nur zu versuchen. Über vielen Projekten schwebt darum das Damoklesschwert einer Klage, die alle Anstrengungen der ehrenamtlichen Entwickler zunichte machen könnte.

Schaut man sich an, was in den letzten Jahren so alles patentiert wurde, findet man etliche Beispiele, bei denen jeder, der sich schon länger mit Computern beschäftigt, sofort “prior art” rufen müsste: Prior art (deutsch: Stand der Technik) ist eine Regelung im Patentrecht, nach der man keine Maschinen, Verfahren etc. patentieren kann, die es bereits früher gab oder die sich von bekannten Lösungen nur in winzigen Details unterscheiden – leider erkennen die Patentämter oft nicht, dass einem Patentantrag der Charakter des Neuen völlig fehlt.

Das Patentrecht und dessen Auslegung müssen (in vielen Ländern) dringend auf den Prüfstand, denn die großen Spieler nutzen ihre Patentsammlungen nicht dazu, ihre innovativen Erfindungen zu schützen, sondern wollen damit Konkurrenten nach Möglichkeit komplett vom Markt ausschließen.

Hans-Georg Eßer

Chefredakteur

Infos

[1] c’t Magazin: “SCO vs. Linux: Die unendliche Geschichte”, http://heise.de/-302076

[2] Ars Technica zu Motorola vs. Apple: http://arstechnica.com/apple/2012/09/motorola-asks-itc-to-ban-every-mac-ipad-and-most-iphones/

[3] Artikel zu “screen”, Heike Jurzik, “Manchmal kommen sie wieder – screen”, LinuxUser 01/2001, S. 92 ff., https://www.linux-community.de/artikel/805

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