Wir klagen gegen die Volkszählung 2011
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Mit der Volkszählung (Zensus) 2011 sollen Daten aller in Deutschland lebenden Menschen in einer gewaltigen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet werden. Dagegen werden die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit dem FoeBuD e.V. Verfassungsbeschwerde einreichen und haben damit die Rechtsanwältin Eva Dworschak beauftragt.
Sie können mitmachen: Unterstützen Sie unsere Verfassungsbeschwerde unter https://zensus11.foebud.org
Achtung – eilt: Die Sammlung von Online-Unterschriften läuft bis 12. Juli 2010
Hintergrund: Mit der Volkszählung 2011 sollen Informationen aus zahlreichen Quellen zusammengeführt werden. Unter anderem werden bei den Meldebehörden, den Liegenschaftskatastern, der Bundesagentur für Arbeit sowie aus “allgemein zugänglichen Quellen” Daten abgefragt. Außerdem soll bis zu einem Drittel der deutschen Bevölkerung zur Beantwortung zahlreicher Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich verpflichtet werden. Aus verschiedenen Datenbanken, angereichert mit den Informationen einer Zwangsbefragung, entsteht so über jeden von uns ein Persönlichkeitsprofil an zentraler Stelle. Besonders heikel: Über eine eindeutige Personenkennziffer ist die Zuordnung der unterschiedlichen Daten aus der Volkszählung möglich. Fünf Gründe gegen die Volkszählung 2011 (1) Die Erhebung ist nicht anonym, Name und Anschrift werden genau wie die gesammelten Daten vier Jahre gespeichert. Es entstünde ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen. (2) Die Zuordnung der Daten aus der Volkszählung ist über eine eindeutige Personenkennziffer möglich. Eine solche eindeutige gemeinsame Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil 1983 ausdrücklich verboten. (3) Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Einwilligung der Betroffenen zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden zweckentfremdet; das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird verletzt. (4) Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile fordert Mißbrauch geradezu heraus. Die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben dies gezeigt. (5) Die Abfrage der Daten laut deutschem Volkszählungsgesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus. So wird nach der Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl die EU-Vorlage dies nicht vorschreibt. Die bei der Volkszählung entstehende Sammlung sensibler Informationen, etwa Migrationshintergrund und Religionszugehörigkeit ohne eine echte Anonymisierung, ist höchst bedenklich. Damit ließe sich zum Beispiel eine Liste aller bekennenden Muslime in Deutschland erstellen. Fazit: Das Volkszählungsgesetz bewerten wir in seiner jetzigen Form als klaren Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Schon 1969 hat das BVerfG in seiner Mikrozensusentscheidung eine Personenkennzahl für unzulässig erklärt, denn „es widerspricht der menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen […]. Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist.“ [BVerfGE 1969]
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Freundliche Grüße vom FoeBuD e.V.
Rena Tangens und padeluun sowie majestyx
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