Hallo,
ich habe eine Software entdeckt, die ich sehr gut fand.
Ich habe nun den Code genommen, angepasst und stetig weiterentwickelt.
Folgender Text stand in der readme.txt:
“UnitedHelpDesk.com Limited Open Source Copyright Notice.
As an open source application we encourage you to use this software freely, however the software is copyrighted meaning you must adhere to a few basic rules for fair use.
1. You may not resell this help desk software
2. You may not redistribute zen help desk application
3. You may not remove any Copyright Notices from the application
4. You may not claim the zen help desk application to be your own work.
5. You may not hold UnitedHelpDesk.com and its associates liable for the use of its software
By Downloading and using this software you agree to these terms.”
Ich habe versucht mit den Entwicklern Kontakt aufzunehmen. Kein Erfolg!
Für die Optik habe ich zudem TabPane eingebaut. Dies unterliegt “The WebFX Non-Commercial License” und der GPL.
Welche Lizenz ist nun gültig?
Kann ich meine erweiterte Version auch der Community bereitstellen?
Was muss ich sonst beachten?
Vielen Dank
Frank
Hi,
auf diese Frage darf meines Erachtens Dir niemand antworten, da
es um eine Rechtsberatung geht. Diese darf in Deutschland nur
diejenigen Personen geben, die eine entsprechende Ausbildung und
Prüfung abgelegt haben.
Meines Erachtens steht aber alles Relevante in der GPL selbst.
Gruß,
mcc
Ich würde behaupten, dass die Lizenz der Software nicht kompatibel zur GPL ist. TabPane unter GPL damit zu kombinieren ist dann nicht möglich. Evtl. ist aber die WebFX Non-Commercial License kompatibel… wenn dieser kurze Abschnitt aus dem Readme überhaupt eine gültige Lizenz ist. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann hast Du nur die “normalen” Nutzungsrechte und die schließen (glaube ich) Veränderungen aus.
Ich würde mir bei so einer unklaren Rechtslage einen Anwalt nehmen oder den ganzen Kram einfach nicht weitergeben. Wäre aber Schade um die Arbeit, die Du scheinbar investiert hast.
Alternativ hilft nur die Rechteinhaber nerven, damit die das klarstellen oder Dir den Code unter einer anderen Lizenz überlassen. Dieser rechtliche Kram ist aber kein beliebtes Thema bei Entwicklern… Manche versuchen alle Probleme aus dieser Ecke durch konsequentes ignorieren zu “lösen”.
Viel Glück mit den Entwicklern (oder bei der Wahl des Anwalts;-)
Tobias hat Recht: Die “Lizenz” dürfte nicht GPL-kompatibel sein. Handelt sich m.E. im wesentlichen auch nur um Nutzungsbestimmungen, die insbesondere nach den Ziffern 1. und 2. jede Weitergabe ausschließen.
“Open Source” ist nicht gleich “freie Software”. Dem Wortsinn nach bedeutet Open Source nur, dass die Quellen offen liegen und beinhaltet kein Verbreitungs- oder Vervielfältigungsrecht, das für freie Softwarelizenzen wie die GPL charakteristisch ist.
Weil Programme im Quelltext und in der daraus abgeleiteten Binär- oder einer Zwischencodeform in Deutschland unter das Urheberrecht fallen, darfst du sie weder im Original, noch in einer veränderten (angepassten) Form weitergeben, wenn du nicht eine ausdrückliche Genehmigung dafür hast. Das Urheberrecht eines Programms erstreckt sich nämlich auch auf jede abgeleitete Variante: Wenn du ein Programm anpasst (also: umschreibst), erhältst du zwar kraft Gesetz mit deinem “Schöpfungsakt” ebenfalls ein Miturheberrecht an der abgeleiteten Software, aber eben kein ausschließlich eigenes Urheberrecht. Das hat zur Folge, dass du “dein” Programm nicht ohne Einwilligung des Urhebers des ursprünglichen Programms weitergeben darfst. (Er darf deines auch nicht ohne deine Einwilligung weitergeben.)
Weil du hier keine Genehmigung oder Einwilligung zur Weitergabe hast, kannst du dein Programm nicht der Community zur Verfügung stellen. Du darfst bzw. kannst dieses fremde Urheberrecht auch nicht dadurch “brechen” indem du deine Bearbeitung unter die GPL stellst. Das ändert oder beeinträchtigt das fremde Urheberrecht nicht; es könnte aber schlimme Folgen haben: Dritte könnten sich auf deine Lizenzangaben verlassen und das Paket weitergeben — und damit wiederum gegen das Urheberrecht des Ursprungsprogrammierers verstoßen.
Rechtsvorschriften hierzu: Paragraf 23 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) verbietet die Veröffentlichung eines bearbeiteten oder umgestalteten Werkes ohne Einwilligung des Urhebers des Ursprungswerkes.
Fred
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf
Vielen Dank für die Aufklärung.
Das ich auf der einen Seite keinen Kontakt zu den Entwicklern bekomme, scheint das große Übel zu sein.
TabPane könnte ich ändern, da es nur um die Optik geht.
Schade, da ich den ursprünglichen Code mittlerweile vervierfacht habe.
Um den Problemen aus dem Weg zu gehen, stelle ich die Arbeit wohl besser ein.
Frank
Ganz so schlimm ist es auch nicht. Letzendlich machen Markler, Sozialarbeiter und Unternehmensberater
auch Rechtsberatung, ohne dafür eine Lizenz erworben zu haben. Es kommt wohl immer auf den Zweck
der Beratung an. Man darf natürlich keine Vorarbeit für gerichtliche oder notarielle Angelegenheiten
leisten.