EU-Ökodesign- und Energiekennzeichnungspflicht für Smartphones und Tablets

Aus LinuxUser 08/2025

EU-Ökodesign- und Energiekennzeichnungspflicht für Smartphones und Tablets

© liudmilachernetska / 123rf.com

Paradigmenwechsel

Am 20. Juni 2025 ist eine wegweisende EU-Verordnung in Kraft getreten, die die Smartphone- und Tablet-Industrie grundlegend verändern wird. Doch warum gerade jetzt, und was bedeutet das konkret für Verbraucher und Hersteller?

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: 2020 waren in der EU 687 Millionen Telefone und Tablets im Einsatz – im Mittel 1,5 Geräte pro Person. Laut EU-Kommission liegt die durchschnittliche Nutzungsdauer eines Mittelklasse-Smartphones derzeit bei nur drei Jahren. Das führt zu enormen Umweltbelastungen durch Elektroschrott und verschwendet wertvolle Ressourcen wie seltene Erden. Die EU reagiert darauf mit einem umfassenden Regelwerk, das erstmals verbindliche Mindeststandards für Haltbarkeit und Reparierbarkeit festlegt. Die neuen Regelungen betreffen ein breites Spektrum von Geräten. Welche genau die Verordnungen ein- beziehungsweise ausschließen, sehen Sie im Kasten “Was genau betroffen ist”.

Was genau betroffen ist

Eingeschlossen sind:

  • Smartphones, Bildschirmgröße 4-7 Zoll
  • Feature-Phones (Mobiltelefone ohne Internet/Apps)
  • schnurlose Festnetztelefone
  • Slate-Tablets, 7-17,4 Zoll mit mobilem Betriebssystem wie iOS/Android

Augenommen sind:

  • Geräte mit flexiblem Display (faltbare Smartphones)
  • Tablet-Computer mit Desktop-Betriebssystemen (Windows, etc.)
  • Hochsicherheitssmartphones für spezielle Kommunikation

Das Einbeziehen schnurloser Festnetztelefone mag zunächst überraschen, ergibt aber bei genauerer Betrachtung Sinn: Sie befinden sich durchschnittlich 22 Stunden täglich im Standby-Modus und verbrauchen dabei viel Strom. EU-weit fallen 855 Milliarden Stunden Standby pro Jahr an.

Ökodesign

Die Ökodesign-Verordnung fordert seit Juni 2025 erstmals harte bindende Standards. Sämtliche betroffenen Geräte müssen sie erfüllen, um überhaupt auf dem EU-Markt verkauft werden zu dürfen. Wichtig dabei: Die Regelungen gelten ausschließlich für Geräte, die ab dem 20. Juni 2025 neu auf den EU-Markt gebracht werden. Bereits verkaufte Smartphones und Tablets tangieren die Vorschriften nicht, ebenso wenig wie Lagerbestände, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden.

Der erste Punkt des Regulariums bezieht sich auf Robustheit und Schutz bezüglich Stürzen, Kratzern, Staub und Wasser. Die genauen IP-Schutzklassen stehen noch nicht fest, aber man erwartet mindestens IP68 oder vergleichbare Standards. Akkus müssen nach 800 Lade-Entlade-Zyklen noch mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität aufweisen. Das gilt als sportliche Anforderung – intensiv für Gaming oder andere rechenintensive Anwendungen genutzte Geräte entwickeln viel Wärme, was Batterien schneller altern lässt.

Darüber hinaus haben Hersteller ab sofort kritische Ersatzteile für mindestens sieben Jahre nach dem letzten Verkauf des Modells vorzuhalten. Sie müssen innerhalb von 5-10 Werktagen lieferbar sein. Softwareseitig müssen Betriebssystem-Updates für mindestens fünf Jahre ab dem Ende der Marktplatzierung des letzten Geräts eines Modells zur Verfügung stehen.

Auch beim Reparaturzugang hat sich etwas getan: Professionelle Reparateure erhalten diskriminierungsfreien Zugang zu für Reparaturen notwendiger Software, Firmware und Anleitungen. Das ist ein wichtiger erster Schritt, obwohl Endverbraucher zunächst außen vor bleiben, und es gibt eine Einschränkung: Reparaturwerkstätten erhalten Zugang zu 15 verschiedenen Ersatzteilarten, während Endverbraucher und Reparatur-Cafés lediglich auf fünf Teilearten zugreifen können. Relevante Komponenten wie Kameraelemente und Audioanschlüsse fehlen in der Liste für Endverbraucher. Obendrein müssen Hersteller, die bestimmte Haltbarkeitsschwellen für Akkus einhalten, Verbrauchern keine Batterien anbieten .

Schließlich enthält das Regularium auch die “VW-Klausel”. Demnach dürfen Geräte ihre Leistung nicht verändern, wenn sie eine Testsituation erkennen – eine direkte Lehre aus dem Dieselskandal. Derselbe Effekt konnte sich häufiger bei Smartphones und Tablets beobachten lassen.

Transparenz beim Kauf

Zusätzlich zu den Ökodesign-Standards führt die EU ein Energielabel (Abbildung 1) ein, das Verbrauchern relevante Informationen auf einen Blick liefert:

  • Energieeffizienzklasse (A bis G),
  • Akkulaufzeit pro Ladezyklus in Stunden und Minuten,
  • Sturzfestigkeitsklasse (basierend auf standardisierten Tests),
  • Batterieausdauer in Ladezyklen,
  • Reparierbarkeitsindex (A = sehr gut, E = schlecht),
  • IP-Schutzklasse für Staub- und Wasserschutz.
Abbildung 1: Das neue Energielabel enthält einen Reparierbarkeitsindex nach einem Schema, das ähnlich wie das von der Energieeffizienz bekannte funktioniert.

Abbildung 1: Das neue Energielabel enthält einen Reparierbarkeitsindex nach einem Schema, das ähnlich wie das von der Energieeffizienz bekannte funktioniert.

Auf Anhieb sticht der Reparierbarkeitsindex ins Auge. Erstmalig muss ein in der EU verkauftes Produkt ihn auf dem Label anzeigen. Ein QR-Code führt zu weiteren Details in der europäischen Produktdatenbank EPREL. Die EU verfolgt damit einen ganzheitlichen Ansatz: von der Herstellung über die Nutzung bis zur Reparatur. Der Fokus liegt auf Langlebigkeit statt auf Energieeffizienz. Frühere Regelungen zielten primär auf Energieverbrauch ab.

Vorreiter und Nachzügler

Die EU ist nicht allein mit solchen Initiativen, setzt aber neue Maßstäbe. Frankreich führte im Januar 2021 einen Reparierbarkeitsindex ein, bei dem Hersteller ihre Produkte selbst bewerten. Obwohl die Anzeige verpflichtend ist, wurden Sanktionen bei Verstößen erst ab 2022 verhängt.

Alle US-Bundesstaaten haben mittlerweile Right-to-Repair-Gesetze umgesetzt oder vorgeschlagen, wobei sechs Staaten umfassende Gesetze [3] verabschiedet haben. Sie konzentrieren sich meist auf spezifische Branchen wie Unterhaltungselektronik, Landwirtschaftsgeräte oder medizinische Hilfsmittel und fallen weniger umfassend aus als die EU-Verordnung.

In Japan und Südkorea [4] diskutiert man zwar über ähnliche Regelungen, kam jedoch noch nicht zu verbindlichen, vergleichbaren Gesetzen. Die EU-Verordnung geht deutlich weiter als bisherige Ansätze und wird aufgrund der Marktgröße und notwendiger Anpassungen innerhalb der EU faktisch einen globalen Standard etablieren.

Auswirkungen bis 2030

Bis zum Ende des Jahrzehnts prognostiziert die EU beeindruckende Einsparungen [5]. Man geht von 14 TWh Primärenergie weniger pro Jahr (ein Drittel des heutigen Verbrauchs) aus. Hinzu kommen 63 Prozent weniger Stromverbrauch bei Standby von Festnetztelefonen (Abbildung 2) und 25 Prozent beim Laden von Smartphones und Tablets.

Abbildung 2: Die neuen Verordnungen versprechen laut EU bei Festnetztelefonen im Standby beeindruckende 63 Prozent weniger Stromverbrauch. Quelle: Anna Mikhaylova / 123rf.com

Abbildung 2: Die neuen Verordnungen versprechen laut EU bei Festnetztelefonen im Standby beeindruckende 63 Prozent weniger Stromverbrauch. Quelle: Anna Mikhaylova / 123rf.com

Die geschätzte Kosteneinsparung beläuft sich für Verbraucher auf 20 Milliarden Euro jährlich, gemittelt sind das 98 Euro pro Haushalt. Zudem soll sich die Lebensdauer bei Mittelklasse-Smartphones von durchschnittlich 3,0  auf 4,1 Jahre verlängern. Die Zahlen basieren auf der Annahme, dass längere Produktlebenszeiten zu weniger Neukäufen führen.

Allerdings konfrontieren die neuen Regelungen Hersteller mit erheblichen Herausforderungen. Vielfach stützen sich ihre Gewinnmodelle auf kurze Produktzyklen. Diese Strategie steht jetzt infrage. Die siebenjährige Ersatzteilversorgung erfordert komplett neue Lagerhaltungs- und Distributionskonzepte. Besonders für Hersteller mit vielen Modellen verursacht das hohe Zusatzkosten.

Teilweise müssen Geräte außerdem anders konstruiert werden, um den Anforderungen an Reparierbarkeit und Batteriequalität zu entsprechen. Doch die EU hat die ursprünglichen Vorgaben kurz vor Inkrafttreten abgeschwächt – so müssen Displays nicht mehr nutzerfreundlich austauschbar sein. Damit können Hersteller ihre bestehenden Designs mit wasserdichten Verklebungen beibehalten. Die kurzfristige Änderung zeigt, dass man bestimmte technische Hürden unterschätzt hat. Besonders Geräte mit hohem IP-Schutz gegen Wasser und Staub verwenden spezielle Dichtungen, die einem einfachen Displaytausch entgegenstehen.

Gleichzeitig öffnet die EU mit ihren neuen Regeln Chancen für neue Ansätze und Geschäftsmodelle. Unternehmen wie Fairphone, die bereits auf modulare Bauweise setzen, könnten zukünftig deutliche Wettbewerbsvorteile erzielen. Die Möglichkeit, einzelne Komponenten individuell aufzurüsten oder zu reparieren, könnte zum branchenweiten Standard avancieren. Auch die Märkte für professionelle Reparaturdienstleistungen (Abbildung 3) und generalüberholte Geräte dürften wachsen. Das schafft neue Arbeitsplätze und stärkt regionale Unternehmen wie Werkstätten, Servicebetriebe und Ersatzteillieferanten.

Abbildung 3: Ab sofort haben professionelle Reperateure Zugang zu für Reparaturen notwendiger Software, Firmware und Anleitungen. Quelle: liudmilachernetska /123rf.com

Abbildung 3: Ab sofort haben professionelle Reperateure Zugang zu für Reparaturen notwendiger Software, Firmware und Anleitungen. Quelle: liudmilachernetska /123rf.com

Reaktionsszenarien

Wie sich die Hersteller jetzt verhalten, lässt sich in drei möglichen Szenarien skizzieren. Zunächst gibt es die Premium-Strategie: Hersteller wie Apple und Samsung könnten ihre Geräte stärker als Premium-Produkte positionieren [6] und dafür höhere Einstiegspreise verlangen – vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an Haltbarkeit, softwareseitigem Support und Reparaturfähigkeit. Vor- und Nachteile für Endkunden liegen dabei klar auf der Hand: Sie bekommen langlebigere Geräte, besseren Service und Wertstabilität, müssen dafür aber mit höheren Anschaffungskosten und potenziell teureren Original-Ersatzteile rechnen.

Das zweite Szenario käme einer Modular-Revolution gleich. Dabei setzen Hersteller auf die Entwicklung vollständig modularer Systeme, bei denen sich Komponenten wie Akku, Kamera oder Prozessor unabhängig voneinander austauschen oder aufrüsten lassen. Dazu bräuchte es mindestens standardisierte Schnittstellen bis hin zu Kooperationen mit Drittanbietern für Spezialmodule und Erweiterungen. Für Endkunden ist dabei Abwägen angesagt: Individuell anpassbare Geräte mit kostengünstigen Upgrades und aktiver Reduktion von Elektroschrott kommen zum Preis größerer, schwererer Geräte, potenzieller Kompatibilitätsprobleme und gesteigerter technischer Komplexität.

Beim dritten Szenario entsteht eine Art Zweiklassengesellschaft. Um sowohl regulierte als auch weniger regulierte Märkte effizient zu bedienen, bieten Hersteller zwei unterschiedliche Produktlinien an. Neben einer teuren “EU-Edition” und einer “Global-Edition” könnten sie eine Refurbished-Linie als preiswerte Alternative für kostenbewusste Kunden und Kundinnen und eine Premium-Linie mit erweiterten Service- und Garantieoptionen einführen. Im ersten Moment klingt das Konzept nach Kundenfreundlichkeit, begünstigt aber eine unübersichtliche Modellvielfalt und birgt das Risiko von Grauimporten ohne EU-Konformität.

Die längere Smartphone-Nutzungsdauer zieht ebenso weitreichende Folgen nach sich. Nicht nur werden Hersteller von jährlichen auf 18-24-monatige Release-Zyklen umstellen, auch die Innovationssprünge müssen größer sein. Dabei verlagert sich gleichzeitig der Fokus weg von Hard- auf Software-Iterationen. Zudem treibt all das die Marktsättigung an, jährliche Verkaufszahlen könnten um 20 bis 30 Prozent sinken, und es könnte sich eine Verschiebung vom Neugeräte- zum Ersatzteilmarkt einstellen. Wachstum versprechen ausschließlich echte Innovationen.

Schwächen

Obwohl die EU bei ihrer Verordnung einen erfreulich umfassenden Ansatz gewählt hat, bleibt Raum für Kritik. Beispielsweise sind Falt-Displays ausgenommen, die von längerer Haltbarkeit profitieren würden. Endverbraucher erhalten nur Zugang zu fünf von 15 Ersatzteilarten. Besonders problematisch ist dabei: Kurz vor Inkrafttreten der Verordnung hat die EU durch einen “Corrective Act” den Punkt gestrichen, dass Nutzer Displays selbst einfach austauschen können.

Außerdem verzichtet die EU auf eine Regelung zu “Parts Pairing”. Damit können Hersteller weiterhin einzelne Komponenten softwareseitig an ein bestimmtes Gerät koppeln – eine besonders bei Apple beliebte Praxis. Preisvorgaben für Ersatzteile suchen Sie ebenfalls vergebens. Hersteller bestimmen selbst, was im Zweifel Reparaturen unwirtschaftlich macht. Bei der Kennzeichnung der Energieeffizienz besteht weiterer Nachholbedarf. Das Label zeigt zwar die Effizienzklasse, aber es gibt keine Mindestanforderungen.

Fazit

Die EU-Verordnungen markieren einen Wendepunkt in der Mobilgeräteindustrie. Nach Jahren der Diskussion über geplante Obsoleszenz und Elektroschrott setzt die EU nun eindeutige, verbindliche Standards. Die Kombination aus harten Anforderungen (Ökodesign) und Marktanreizen (Energielabel) verspricht einen echten Wandel. Verbrauchern winken damit mittelfristig langlebigere Geräte, bessere Reparaturmöglichkeiten und transparentere Kriterien für ihre Kaufentscheidungen. Die anfänglich möglicherweise höheren Preise kompensieren längere Nutzungsdauer und geringere Reparaturkosten.

Die Industrie blickt großen Herausforderungen, aber auch Chancen entgegen. Unternehmen, die frühzeitig auf Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit setzen, werden Wettbewerbsvorteile haben. Die globale Strahlkraft der EU-Regelungen wird ähnlich wie bei USB-C zu weltweiten Standards führen. Letztendlich profitiert nicht nur die Umwelt von weniger Elektroschrott und Ressourcenverbrauch. Die Verordnungen fördern parallel Innovation in Richtung modularer, langlebiger Produkte und schaffen neue Geschäftsfelder im Bereich Reparatur und Refurbishment. Es ist ein mutiger Schritt der EU, der zeigt, dass Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit keine Gegensätze sein müssen – wenn die politischen Rahmenbedingungen stimmen. (csi)

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