Debian erlaubt unfreie Firmware

Aus LinuxUser 12/2022

Debian erlaubt unfreie Firmware

© Ying Feng Johansson / 123RF.com

Kurswechsel

Paradigmenwechsel bei Debian: In einer Grundsatzentscheidung beschloss das Projekt jüngst, im Sinne seiner Anwender unfreie Firmware in seine Installationsmedien einzubinden.

Seit mindestens zehn Jahren gibt es teils hitzige Diskussionen im Debian-Projekt, wie man mit unfreier Firmware umgehen soll. Bei Firmware handelt es sich um Software, die sich zwischen Hardware und Anwendungssoftware ansiedelt und die grundlegenden Maschinenbefehle bereitstellt, die zum Steuern von Hardware wie etwa Grafikkarten oder WLAN-Chips dienen.

Früher integrierten die Hersteller diese Art von Firmware häufig über einen Flash-Speicher oder ein EEPROM in die entsprechenden Geräte. Durch Rationalisierungsmaßnahmen bei den Hardwareherstellern zeichnet heute jedoch meist das Betriebssystem dafür zuständig, die Firmware bei jedem Start zu laden.

Ohne proprietäre Firmware gestaltet sich mittlerweile die Installation der meisten Linux-Distributionen äußerst schwierig. WLAN funktioniert selten (Abbildung 1) ohne entsprechende Dateien, auch moderne Grafikkarten entfalten ihr Potenzial erst mit ihnen. Das Problem dabei: Die Firmware kommt fast immer als ein proprietärer Blob. Die Hersteller wollen damit ihr geistiges Eigentum schützen. Es handelt sich dabei also um eine Blackbox, die auf dem Rechner läuft und in die der Benutzer keinerlei Einblick hat (Abbildung 2).

Abbildung 1: Hier ist der Einsteiger schnell überfordert: Der Installer erwartet die benötigte Firmware für die WLAN-Karte auf einem USB-Stick.

Abbildung 1: Hier ist der Einsteiger schnell überfordert: Der Installer erwartet die benötigte Firmware für die WLAN-Karte auf einem USB-Stick.


Abbildung 2: Ein Blick in den Firmware-Ordner verdeutlicht, wie viel proprietäre Software auf einem durchschnittlichen Arbeitsplatzrechner läuft.

Abbildung 2: Ein Blick in den Firmware-Ordner verdeutlicht, wie viel proprietäre Software auf einem durchschnittlichen Arbeitsplatzrechner läuft.

Der Social Contract

Debian steht wie ein Fels in der Brandung für freie Software. Das Dilemma in Sachen proprietärer Firmware liegt dabei im bereits 1997 ratifizierten Debian-Gesellschaftsvertrag (Social Contract) begründet, in dem das Projekt seine noch heute gültigen Regeln festschrieb [1].

Der Absatz 1 dieses Dokuments trägt die Überschrift “Debian wird zu 100 Prozent frei bleiben”. Darin heißt es unter anderem: “Wir werden niemals das System von nicht-freien Komponenten abhängig machen” (Abbildung 3). Das bedeutet: Debian kann unfreie Firmware (die wir im weiteren Verlauf des Artikels verkürzt als Firmware bezeichnen) nicht auf seinen offiziellen Installationsmedien verbreiten, ohne dieses Versprechen zu brechen.

Abbildung 3: Der Debian Gesellschaftsvertrag, im Original als Social Contract bezeichnet, definiert die Verpflichtungen, die sich das Projekt bereits 1997 auferlegt hat. Er diente auch als Basis der Definition des Begriffs Open Source.

Abbildung 3: Der Debian Gesellschaftsvertrag, im Original als Social Contract bezeichnet, definiert die Verpflichtungen, die sich das Projekt bereits 1997 auferlegt hat. Er diente auch als Basis der Definition des Begriffs Open Source.

Das führte dazu, dass das Projekt das Thema öffentlich lange nicht anfasste. Alternative Debian-Installationsmedien mit Firmware gibt es schon seit vielen Jahren. Diese versteckte das Projekt aber anfangs so gut, dass kaum jemand sie fand. Es dauerte lange, bis sie auf der Debian-Webseite auch nur erwähnt wurden.

Ohne LAN kein Netz

Das Problem vieler Neueinsteiger war und ist, dass sie versuchen, Debian mit den offiziellen Abbildern auf moderner Hardware zu installieren, und damit zwangsläufig scheitern.

Viele, gerade jüngere Anwender nutzen hauptsächlich WLAN und besitzen oft für den Fall der Fälle nicht einmal ein LAN-Kabel. Da macht dann ein Net-Installer nicht viel Freude. Das führt zum bekannten Henne-Ei-Problem: Wie soll man die Firmware für das WLAN ohne Netzanschluss beziehen? Auch eine herkömmliche Installation unter Zuhilfenahme eines Kabels macht anschließend keinen Spaß, wenn die teure Grafikkarte nicht das leistet, wofür sie erworben wurde. So verscherzte sich Debian mit dem Verstecken der ungeliebten Images über die Jahre viele Anwender, die oft nicht einmal wussten, warum sie gescheitert waren.

Allen Beteiligten war klar, dass es über kurz oder lang eine Entscheidung geben musste. Häufig trifft die Community um Debian Entscheidungen erst dann, wenn eine Lösung unausweichlich erscheint – in diesem Fall dauerte das bis 2022. Im Frühjahr ergriff schließlich der langjährige Debian-Entwickler Steve McIntyre, der neben seiner früheren Rolle als Debian-Projektleiter derzeit für das Erstellen der offiziellen Debian-Installationsmedien zuständig zeichnet, die Initiative.

Erneuter Versuch

In einem ausführlichen Beitrag in seinem Blog [2] griff er das bereits oft diskutierte Thema erneut auf. Er wollte eine General Resolution (GR), also eine offizielle Entscheidung der Entwickler herbeiführen. Dazu brachte er das Thema auf der Entwicklerkonferenz Debconf im Sommer 2022 in einem viel beachteten Vortrag erneut zur Sprache [3]. Mittlerweile waren Diskussion und Medienecho so laut, dass der Antrag auf eine Entscheidung durch die Entwickler Erfolg hatte.

Zunächst wurden drei Optionen formuliert und bis zum 15. September diskutiert. Daraus entstanden dann die endgültigen sechs Wahlmöglichkeiten [4], zwischen denen sich die Entwickler dann ab dem 19. September zu entscheiden hatten. Der Kasten “Firmware-Entscheidung” fasst die sechs Vorschläge für Sie inhaltlich auf Deutsch zusammen.

Firmware-Entscheidung

Vorschlag**1 (Steve McIntyre): Debian bezieht künftig Firmware-Pakete aus der Sektion non-free des Debian-Archivs auf den offiziellen Abbildern mit ein. Die mitgelieferten Firmware-Binärdateien werden standardmäßig aktiviert, wenn das System feststellt, dass es sie benötigt. Sofern möglich sieht Debian Möglichkeiten für Benutzer vor, das beim Booten zu deaktivieren. Das neue Repository non-free-firmware ist nach der Installation freigeschaltet, sodass sich die installierte Firmware auch aktualisieren lässt. Die angepassten Images veröffentlicht das Projekt als offizielle Debian-Medien. Sie ersetzen damit die aktuellen Mediensätze, die keine unfreien Firmware-Pakete enthalten.

Vorschlag**2 (Gunnar Wolf): Der zweite Vorschlag unterscheidet sich kaum vom ersten, geht aber etwas weiter: Er sieht nicht vor, die derzeitigen Installationsmedien durch solche mit unfreier Firmware zu ersetzen, sondern diese zusätzlich anzubieten. Abbilder mit unfreier Firmware sollen prominenter als bisher präsentiert werden, sodass Neulinge sie leichter finden. Vollständig freie Images darf das Projekt nicht verstecken. Sie gehören auf dieselben Seiten, aber mit weniger visueller Priorität.

Vorschlag**3 (Bart Martens): Dieser Vorschlag verwässert den Ansatz zu einer unverbindlichen Kann-Bestimmung: Das Debian-Projekt kann Distributionsmedien, die Pakete aus dem unfreien Teil des Debian-Archivs enthalten, neben den freien Medien zum Download bereitstellen, und zwar so, dass der Benutzer vor dem Herunterladen erfährt, welche der Abbilder sich auf freie Software beschränken.

Vorschlag**4 (Simon Josefsson): Dieser Vorschlag lehnt unfreie Software in Debian kategorisch ab und will sie weder im Hauptarchiv noch im Installer, auf Live-Images, in der Cloud oder anderen offiziellen Images sehen. Er lehnt auch das standardmäßige Aktivieren von Repositories mit solcher Firmware ab. Die Unterstützer dieses Vorschlags berufen sich auf die Paragrafen 1 und 5 des Debian Social Contract. Paragraf 1 beginnt mit dem Satz “Debian wird zu 100 Prozent frei bleiben”. Die Unterstützer akzeptieren jedoch das Verwenden von inoffiziellen Medien mit unfreier Firmware außerhalb Debians.

Vorschlag**5 (Russ Allbery): Der Vorschlag von Debian-Urgestein Russ Allbery zielt in die entgegengesetzte Richtung, nämlich auf das zeitgemäße Anpassen des Debian Social Contract. Da es sich um eine Änderung an einem Gründungsdokument handelt, benötigt dieser Vorschlag eine 3:1-Mehrheit. Der Debian-Gesellschaftsvertrag soll am Ende von Punkt 5 durch den folgenden Satz ergänzt werden: “Die offiziellen Debian-Medien können Firmware enthalten, die sonst nicht Teil des Debian-Systems darstellen, um das Verwenden von Debian mit Hardware zu ermöglichen, die solche Firmware benötigt.” Ansonsten unterstützt Allbery Vorschlag 1.

Vorschlag**6 (Holger Levsen): Dieser Vorschlag übernimmt die vorgesehene Änderung von Vorschlag 5, plädiert ansonsten aber für zwei offizielle getrennte Installer-Medien wie in Vorschlag 2. Auch das setzt eine 3:1-Mehrheit unter den Entwicklern voraus.

Fünf gewinnt

Die Vorschläge 5 und 6 sahen eine Änderung des Social Contract vor und bedurften damit einer 3:1-Mehrheit. Die Abstimmungsphase lief bis zum 1. Oktober und brachte ein klares Ergebnis. Es siegte Vorschlag 5, knapp dahinter lag Option 6. Beide Vorschläge stehen für klare Verhältnisse in Form der Anpassung des Gesellschaftsvertrags und der offiziellen Auslieferung von unfreier Firmware auf den Installationsmedien. Option 6 votierte für getrennte Medien, die Siegeroption 5 packt die Firmware mit auf das alleinige Installationsabbild. An der Abstimmung nahmen 366 der rund 1000 Debian-Entwickler teil, was in etwa der üblichen Teilnehmerzahl solcher Abstimmungen im Projekt entspricht.

Option 5 sieht vor, den Anwender während der Installation ausführlich darüber zu informieren, dass das Medium unfreie Firmware enthält, die künftig in dem neuen Zweig non-free-firmware liegt (Abbildung 4). Er erhält zudem die Möglichkeit, sein System nur auf der Grundlage freier Software nach den Vorgaben der Debian Free Software Guidelines [5] zu installieren und unfreie Komponenten außen vor zu lassen.

Abbildung 4: Die dritte Zeile zeigt den neuen Eintrag in der Quellenliste, der ab Debian 12 "Bookworm" den neuen Zweig für unfreie Firmware darstellt.

Abbildung 4: Die dritte Zeile zeigt den neuen Eintrag in der Quellenliste, der ab Debian 12 “Bookworm” den neuen Zweig für unfreie Firmware darstellt.

Die nötigen Änderungen setzt das Projekt in den kommenden Wochen und Monaten um. Sie greifen aber erstmals auf den Installationsmedien für Debian 12 alias “Bookworm”, dessen Veröffentlichung man für den Sommer 2023 erwartet. Galt es bislang, für das Verwenden von Firmware den Zweig non-free in der Quellenliste freizuschalten, so ermöglicht der jetzt neu eingeführte Zweig non-free-firmware das Reduzieren des Angebots lediglich auf die Firmware. Der Rest der unfreien Pakete bleibt außen vor. Der Social Contract wird dazu in Punkt 5 um einen Satz ergänzt, der besagt, dass Debians Installationsmedien unfreie Firmware enthalten können (Abbildung 5).

Abbildung 5: Paragraf 5 des Social Contract erweiterte das Projekt um einen Satz, der besagt, dass Debians Installationsmedien unfreie Firmware enthalten können.

Abbildung 5: Paragraf 5 des Social Contract erweiterte das Projekt um einen Satz, der besagt, dass Debians Installationsmedien unfreie Firmware enthalten können.

Fazit

Wenn es um die Begrifflichkeiten freier Software geht, verhält sich Debian GNU/Linux im besten Sinn des Worts konservativ. Trotzdem darf sich das Projekt nicht der Realität entziehen: Die von Puristen oft vertretene Auffassung, unfreie Software gehöre nicht zu Debian, ist nicht stichhaltig: Die im non-free-Zweig seit jeher optional angebotenen Pakete erstellen Debian-Maintainer auf Debian-Maschinen mit Debian-Tools und speichern sie auf Debian-Servern.

Die jetzt getroffene Entscheidung war vermutlich die schwierigste, seit Debian sich 2014 für Systemd entschied. Nicht jeder ist zufrieden damit. Manche meinen sogar, der Social Contract hätte niemals geändert werden dürfen, und Debian sei nun dem Untergang geweiht. Aber die Mehrheit begrüßt die Entscheidung als einzig folgerichtige Behebung eines seit vielen Jahren auf die lange Bank geschobenen Problems. Dem schließen sich der Autor und die Redaktion uneingeschränkt an. Debian geht keineswegs unter, sondern beweist erneut die Zukunftsfähigkeit des Projekts. (tle)

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