Weil das Thema in dem Medien etwas stiefmütterlich behandelt wird hier noch einmal ei kurzer Auszug. Näheres erfahren Sie im Demo-Blog (1) auf der Aktionseite (2) oder beim FoeBuD (3)
In der politischen Diskussion wird der Begriff Vorratsdatenspeicherung mittlerweile synonym zur Speicherung von Telekommunikationsdaten für Strafverfolgungszwecke verwendet: Telekommunikationsanbieter sollen verpflichtet werden, die für Abrechnungszwecke erhobenen Verkehrsdaten ihrer Kunden, Standortdaten und eindeutige Geräteidentifikationen für einen bestimmten Zeitraum zu speichern (Mindestspeicherfrist, 6 Monate), damit Polizei und Nachrichtendienste darauf zugreifen können.
Als Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist die Vorratsdatenspeicherung äußerst umstritten. Außerdem wird von uns Kritikern angeführt, dass beispielsweise der Informantenschutz für Journalisten eingeschränkt wird und somit kritische Berichterstattung erschwert wird. Dies käme faktisch einer Einschränkung der Pressefreiheit gleich. Auch die Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten und Ärzten und das Seelsorge- bzw. Beichtgeheimnis von ordinierten Geistlichen sind davon betroffen.
Nach bisherigem Recht mussten die Anbieter die Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen, es sei denn, sie benötigen die Daten zu Abrechnungszwecken. Zu Abrechnungszwecken nicht erforderlich sind beispielsweise Standortdaten, IP-Adressen im Falle von Flatrates und E-Mail-Verbindungsdaten. Abrechnungsdaten waren auf Wunsch des Kunden mit Rechnungsversand zu löschen.[8] Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden. In einem Urteil vom 7. Dezember 2005 hat das Landgericht Darmstadt T-Online eine über die Dauer der Verbindung hinausgehende Speicherung der Verkehrsdaten verboten. Seither speicherten die meisten Provider IP-Adressen nur noch wenige Tage lang.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden wurde am 2. März 2010 verkündet. Das Verfassungsgericht erklärte die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und die entsprechenden Vorschriften für nichtig. Das Gesetz in seiner jetzigen Fassung verstößt gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes. Zwar sei eine solche Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich unzulässig; im Hinblick auf das Telekommunikationsgeheimnis der betroffenen Bürger sei es aber erforderlich, dass die Daten nur dezentral gespeichert und mit besonderen Maßnahmen gesichert würden; die Nutzung der Daten durch Behörden müsse auf genau spezifizierte Fälle schwerster Kriminalität beschränkt bleiben; diesen Anforderungen werde das angegriffene Gesetz nicht gerecht.
Der Aufruf zur neuerlichen Demonstration „Freiheit statt Angst“ wird von vielfältigen Online Aktionen begleitet. Sie können beispielsweise vor während und nach der Demo, mit einer Twitterwall und dem hashtag #fsa immer auf dem laufenden bleiben (4) Schreiben Sie selbst einen Blog oder ähnliches zum Thema Internet und Neue Medien? Gut! Dann beteiligen Sie sich doch bitte auch an der Aktion:
„1.000 Eselsohren bis zur Freiheit statt Angst-Demo“.
Mit dieser Aktion wollen wir dieses Sensible Thema auf möglichst breiter gesellschaftlicher Virtueller Ebene bekannt machen. Blogs oder Foren die als „Kummerkasten“ oder ähnliches fungieren, beispielsweise Selbsthilfe Foren werden das sonst wieder massiv zu spüren bekommen. So wie damals ein Rückgang der Postings in solchen Foren zu verzeichnen war als man allgemein eine „Kostenlose Registrierung“ einführen musste. Auf Grund der massiven SPAM Angriffe
„Je überwachter die Räume desto unfreier“. Eine ganz einfache Formel
Die Teilnahme ist ganz einfach. Sie müssen nur den HTML – Code von der Aktionsseite (5) herunterladen und gemäß der dort auch aufgeführten Anleitung in Ihr Webseiten Template einfügen.
Ein Tipp: Benutzen Sie ruhig die Kommentare und kopieren Sie diese mit. So finden Sie später den ganzen Codeblock leichter wieder. Einige CMS unterstützen das kopieren eines vorhanden Templates. Ich habe mein Standard Template kopiert und in die Kopie den Aktions-Code eingetragen. Nur die Startseite nutzt nun die Kopie. So können Sie auch später wieder ganz einfach Ihr Template zurück spielen, oder die Mitteilung über die Demo auf wenige Seiten beschränken.
Senden Sie uns dann bitte eine Email oder nehmen Sie über die Aktionsseite Kontakt auf. Wir helfen auch gerne beim eintragen des Link zu Ihrem Blog oder Webseite. Wir aktualisieren dann auch weiterhin die Aktionsliste. Weder der FoeBuD noch das Demobündnis oder andere haben damit zugriff auf Ihre Webseiten Daten oder ähnliches. Bis zur Demo könnte es aber sein das die Informationen die beim ausrollen des Eselsohr zu sehen sind, aktualisiert werden.
Ob wir mit unserer Aktion Erfolg haben wird natürlich ausführlich berichtet. Achten Sie auf den Hashtag! #fsa
Quellen und Links:
(1) http://blog.freiheitstattangst.de/
(2) http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Hauptseite
(3) https://www.foebud.org/
(4) http://twitterwallr.com/w/fsa





