Aufruf zur Unterstützung der Erklärung gegen ACTA [Update]

Aufruf zur Unterstützung der Erklärung gegen ACTA [Update]

————————UPDATE————————

Heise: EU-Rat drängt weiter auf Strafvorschriften im Anti-Piraterie-Abkommen ACTA

————————UPDATE————————

Das sogenannte „Antipiraterieabkommen“ ACTA (Wikipedia: DE / ENG) ist als Antwort auf den Handel mit gefälschten oder „raubkopierten“ Produkten, Daten und Waren geplant. Eigentlich schlimm genug, dass hier sehr viele Dinge in einen Sack geworfen werden.

Um dem ganzen noch die Krone auf zu setzen werden diese Verhandlungen zum Handelsabkommen schon seit 2007 im Geheimen geführt.

Bürgerrechtsvereinigungen wie die FSFE und der FFII unterstützen die FSF in Europa und Deutschland bei der Aufklärung über die Einzelheiten und Auswirkungen von ACTA. Und wir tragen Informationen zusammen über ACTA und den Inhalt der dort beschlossenen Abkommen. Diese werden wir dann auch weiterhin in die Öffentlichkeit bringen.

Mehr Hintergrundinformationen bezüglich dieser Erklärung finden Sie hier:“Why the Firm, Simple Declaration Against ACTA”. englischsprachig)

  • ACTA muss das Teilen und die Zusammenarbeit respektieren: ACTA darf nichts tun, das die unentgeltliche, nicht gewerbliche Herstellung, die Kopie, das Geben, und das Verleihen behindern würde und, unter den voran gestellten Gegebenheiten, das dass Transportieren, den Import oder den Export aller möglicher (freien) Gegenstände oder Arbeiten beeinträchtigen oder reglementieren würde.
  • ACTA darf nicht neu definieren was Handel(n) ist. Kein weiteres Handeln in Richtung der Kennzeichnung irgendwelcher nicht gewerblichen Tätigkeiten als „irgendwie Handels nah“-oder den Versuch einer Umwandelung der Begrifflichkeiten das bspw. freies Teilen Handelstätigkeiten wären.
  • ACTA darf uns keine „digitale Handschellen“ anlegen: es darf keine Tätigkeit hinsichtlich irgendeines (freien) Produktes wegen seiner Kapazitäten (Verbreitung) hindern, das Einbringen von beispielsweise (freier) Software als technische Masse einzuschränken oder zu verhindern. Keine Behinderung für den Gebrauch von Kopien Sowie keine Einschränkungen oder Behinderung an den Arbeiten der Autorenschaft.
  • ACTA darf den nicht gewerblichen Gebrauch für Einzelpersonen (auch nicht den des Internets!) nicht behindern. Egal, ob der Gebrauch durchgeführt wird unter Verwendung von beispielsweise kommerziellen Internet-Dienstleistungen. Oder gar das Individualrecht oder die Fähigkeit zu untergraben, Menschen an das Internet anzuschließen, oder deren Teilnahme behindern.
  • ACTA darf niemals erfordern, alle mögliche Daten über den Gebrauch des Internets von Einzelpersonen zu sammeln. Oder gar herauszugeben. Hierunter fallen auch: Veröffentlichen oder Verkaufen von privaten oder personenbezogenen Daten. Es darf geltendes Eigentums- und Privat- oder andere Menschenrechte nicht schädigen oder untergraben. Beispielsweise nationale oder internationale Abkommen oder Gesetze.
  • ACTA darf die Unternehmen nicht haftbar machen oder in Regress nehmen, für die Substanz der Kommunikationen ihrer Kunden. Kein Unternehmen ist diesbezüglich verantwortlich. Beispielsweise keine stellvertretende Bestrafung durch die Trennung der DSL Leitung, das sogenannte „Tree Strikes Out“ (USA /GB) oder Hadopi in Frankreich.
  • ACTA darf das Copyright oder Patent Recht nicht auf alles anwenden, oder auch kein Gesetz einfordern, das festlegt das Ideen oder Dinge immer an irgendein Recht gebunden sein müssen.
  • ACTA darf keine Anforderungen (Definitionen) erstellen oder benennen was „Taten“ sind oder Verletzungen von Straf -oder Zivilrecht ist. Oder gar ein Strafmaß festsetzen. Keine Definition durch die ACTA welche Taten eine kriminelle Verletzung des Urheberrechtsgesetzes oder eines Patentgesetz darstellen. Auch darf ACTA keinen Einfluss auf ähnliche Gesetzgebungsprozesse bekommen.
  • ACTA darf nicht mehr den Propagandaausdruck „geistiges Eigentum“ verwenden. Sie müssen darauf verzichten das bisherige Urheberrechtsgesetz und Patentgesetz als Bibel zu behandeln.
  • ACTA darf den Ausdruck, um „was“ es sich bei zu Schützendem handelt, sowie bei urheberrechtlichen Bestimmungen, oder was eine Patentverletzung ist, nicht weiter ausdehnen.
  • Wenn ACTA einen Mechanismus für Änderungen umfasst, muss es diese Anforderungen an allen zukünftigen Abänderungen auch bei ACTA anwenden.

Oder, als einfachere Alternative:

  • Annullieren Sie ACTA völlig!!.
  • Obwohl Teile von ACTA zulässig scheinen, eignet sich ACTA zur Bedrohung unserer Freiheit. Es sei denn, dass die repressiven Aspekte des ACTAS noch blockiert werden, Was uns aber sehr unwahrscheinlich erscheint zum jetzigen Zeitpunkt. Diese repressiven Aspekte von ACTA bedeutet eine Bedrohung unser noch freien Wissens Gesellschaft. Die komplette Abschaffung von ACTA wäre eine feine Weise, diese Bedrohung loszuwerden.

Diese Erklärung widerspricht nicht der Wellington-Erklärung. Wenn Sie mit beiden Erklärungen einverstanden sind, können Sie auch gerne beide unterzeichnen.

Hier können Sie eine Liste aller überprüften Unterzeichnungen für diese Petition einsehen.

Weitere Informationen über diesen Themenbereich finden Sie auch bei dem FFII e.V.

Nutzen Sie doch den RSS Feed Service des FFII. Hier sammelt der FFII Nachrichten aus unterschiedlichsten Quellen zu diesem und anderen Themenbereichen „rund um Open Source“ und nicht nur zu Patentrechten und ACTA. ;)

Englischsprachiger Original Aufruf: Support a firm, simple declaration against ACTA

LINKS:

http://www.fsf.org/

http://www.ffii.org/

http://ffii.de/

http://fsfe.org/

————————UPDATE————————

Heise: EU-Rat drängt weiter auf Strafvorschriften im Anti-Piraterie-Abkommen ACTA

————————UPDATE————————

E-Mail Benachrichtigung
Benachrichtige mich zu:
0 Kommentare
Älteste
Neuste Beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Nach oben