Google passt die Lizenz von WebM an

Google passt die Lizenz von WebM an

OSI konform

Neben dem vielen Lob für die Offenlegung des Video Codecs VP8, musste Google aus dem Open-Source-Lager auch einige Kritik einstecken: Grund dafür war die gewählte Lizenz.

Google hatte für WebM eine Lizenz gewählt, die im Grunde genommen der Apache oder BSD-Lizenz gleicht. Allerdings befand sich darin eine Klausel, die besagte, dass die Lizenz für denjenigen, der gegen Google eine Patentklage erhebt, ihre Gültigkeit verliert. Damit wollte Google sicherstellen, dass niemand von WebM Gebrauch machen kann, der Böses im Schilde führt.

Während solche Patenklauseln auch in Open-Source-Lizenzen nicht unüblich sind und zum Beispiel auch in der GPLv3 und in der Apache-2-Lizenz anzutreffen sind, störte sich die Open Source Initiative (OSI) an der Forumulierung, dass jemand, der eine Patentklage erhebt oder sich daran beteiligt, sämtliche Rechte verliert:

[...]
If You or your agent or exclusive licensee institute or 
order or agree to the institution of patent litigation against 
any entity (including a cross-claim or counterclaim in a 
lawsuit) alleging that this implementation of VP8 or any code
incorporated within this implementation of VP8 constitutes
direct or contributory patent infringement, or inducement 
of patent infringement, then any rights granted to You under
this License for this implementation of VP8 shall terminate
as of the date such litigation is filed.

Die komplette Patentklausel wurde nun aus der Lizenz entfernt, sodass WebM von nun an einer BSD-Lizenz entspricht und von der OSI als bestehende Lizenz akzeptiert werden kann.

Google hält die Patentklausel aber in leicht veränderter Form weiterhin offen, allerdings wurde sie von der eigentlichen Software-Lizenz getrennt. Details dazu finden sich in der entsprechenden WebM-Lizenz-FAQ auf der Projekt-Homepage.

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