In ihren Blog-Beiträgen diskutieren die Mitglieder von Open-Source-Projekten wie Gnome und KDE derzeit, wie sie zu Copyright Assignments stehen, der Übertragung von Rechten vom Entwickler an das Projekt.
Ausgangspunkt der derzeitigen Auseinandersetzung ist eine Podiumsdiskussion, die auf der Konferenz OSBC Ende März in San Francisco stattfand. Dort meldete sich der Gnome- und Maemo-Entwickler Dave Neary zu Wort: Er finde die so genannten Contributor Agreements unnötig und hinderlich, also jene Vereinbarungen, die besonders die von Firmen betriebenen Open-Source-Projekte von ihren Mitwirkenden unterschreiben lassen.
Nach US-amerikanischem Recht ist das Copyright an einem Werk übertragbar, während beispielsweise das deutsche Urheberrecht an die Person des Urhebers gebunden bleibt. Die Free Software Foundation (FSF) bittet die Entwickler von Freier Software seit langem, das Copyright an die Stiftung zu übertragen, damit sie beispielsweise vor Gericht die Durchsetzung der GPL einfordern kann.
Dave Neary argumentiert dagegen in seinem Blog, viele Projekte wie etwa der Linux-Kernel und Gnome kämen offenbar gut ohne Rechte-Übertragung aus. Er räumt zwar ein, dass es Gründe für so ein Vorgehen gibt, etwa die Vertretung in Gerichtsprozessen. Insgesamt hält er solche Verträge aber für überflüssig. Es sei lediglich erforderlich, dass die Mitwirkenden versichern, dass sie den Code rechtmäßig (meist als Urheber) ins Projekt einbringen, und dass die Software nicht etwa ihrem Arbeitgeber gehört.
Daneben hält Neary Copyright-Übertragung sogar für potentiell schädlich. Open-Source-Projekte verlangten ohnehin schon einiges von ihren Mitarbeitern, fachlich und menschlich. Jede weitere Bedingung, die man zusätzlich aufbürde, sei möglicherweise abschreckend, besonders so etwas Bürokratisches wie ein Vertrag.
Auf diese Argumente antwortet unter anderem KDE-Chef Aaron Seigo. Dessen Blogeintrag stimmt zunächst zu: Ein verpflichtendes Copyright Assignment stellt eine unnötige Hürde für interessierte Entwickler dar. Man sollte allerdings ein gut ausgearbeitetes Konzept für die Übertragung von Rechten auf Lager haben, meint Seigo. So ließen sich kritische Situationen besser meistern, zum Beispiel, was mit Beiträgen eines Entwicklers in Zukunft geschieht, wenn dieser das Projekt verlässt.
Das Fiduciary License Agreement (FLAF,PDF), das der KDE e.V. in solchen Fällen mit Entwicklern schließt, sei zwar nicht perfekt, doch es erlaube beiden Seiten, mit dem Werk zu arbeiten, die Lizenz vor Gericht zu verteidigen oder über eine Neulizenzierung zu entscheiden. Der KDE-Verein unterzeichnet zudem ein Papier namens FRP (PDF), das festlegt was das Projekt in Zukunft mit dem Werk tun darf.
Auf diese Weise sieht Aaron Seigo sowohl die Rechte des Individuums wie auch der Entwicklergemeinde gewahrt. Er empfiehlt diese Vorgehensweise auch für die Zusammenarbeit zwischen Firmen und Open-Source-Entwicklern, denn sie hat etwa die Neu-Lizenzierung des Toolkits Qt unter LGPL ermöglicht. Zum Abschluss seines Beitrags appelliert er an alle, die Code, Dokumentation oder Grafiken zu KDE beitragen, zur Rechtssicherheit beider Seiten einen solchen Vertrag zu schließen.






Eine Lösung könnte die Gründung von Open Source-Vereinen sein, die als Urheber für die Software der Vereinsmitglieder fungieren. So lange diese Vereine dafür offen sind, alle interessierten Menschen ggf. kostenlos als Mitglieder aufzunehmen, könnte man die Problematik dadurch entgehen, daß Urheberrechte in Deutschland nicht übertragbar sind. Weiter ließen bestünde die Möglichkeit, daß die Mitglieder an den Open Source Programmen per Satzung ergänzende Rechte erhalten können, die in den Software-Lizenzen nicht vorgesehen sind.
Vereine sind denke ich keine Lösung. Zum einen ist ein Verein eine recht deutsche Konstruktion, die es so in den Rechtsystemen anderer Länder nicht gibt. Open source ist aber ein weltweites Phänomen.
Zum anderen ist gerade in Deutschland das Urheberrecht nicht übertragbar. Man kann nur ein Nutzungsrecht gewähren (gegebenenfalls auch exklusiv an eine juristische Person). Das scheint mir den Verein als Urheber von Software auszuschliessen.