Vor kurzem erreichte uns in der Redaktion eine E-Mail der Free Unix Group (FUG) Kiel. In der Nachricht erläuterte uns die FUG, dass deren Domain fug-kiel.de durch ein Kommunikationsproblem von der DeNIC freigegeben wurde. Minuten später hatte sich ein Domaingrabber die Domain registriert. Mittlerweile hat die FUG Kiel ihre Domain zurück, doch der Weg dahin war steinig.
Termin verpasst, Domain gelöscht
Die Probleme fingen mit einem Kommunikationsproblem zwischen FUG und ihrem Domainprovider an. Das führte dazu, dass der Provider keinen Renewal-Antrag an die Registrierungsstelle DeNIC sandte, und im gleichen Zug die Domain vor Ablauf der Frist freigab. Eine Firma mit deutscher Niederlassung schlug Minuten später zu und registrierte die Domain. Die Firma ist bereits dafür bekannt, im großen Stil Domaingrabbing zu betreiben. Dazu hat sie Scheinniederlassungen in mehreren Ländern, darunter Deutschland, Großbritannien und Bulgarien. Die FUG-Mitglieder Martin und Benjamin dazu: “Es gibt richtige Botnetze, die nichts anderes tun. Die grabben Domains, die kurz vor dem Ablauf stehen, und anschließend bietet dieses Unternehmen dem vorherigen Inhaber an, die Domain gegen überhöhte Kosten zurück zu erstehen.”
Nachdem die Mitglieder der FUG die Registrierung bemerkten, wandten sie sich an die DeNIC und stellten einen Antrag, fug-kiel.de in die DeNIC-Dispute-Liste aufzunehmen. Mit Dispute-Einträgen hilft die DeNIC Anspruchstellern auf Domains, ihr Recht durchzusetzen. Weist der Anspruchsteller nach, dass er ein Recht auf die Domain hat, trägt die DeNIC sie in die Dispute-Liste ein. Domains in dieser Liste können nicht an Dritte weitergegeben werden; zudem rückt der Anspruchsteller bei Löschung der Domain als Inhaber automatisch nach.
Die FUG Kiel konnte durch Nennung in diversen Zeitschriften und Online-Medien nachweisen, dass sie einen Anspruch auf die Domain fug-kiel.de hat, daraufhin wurde dem Dispute-Antrag stattgegeben. Die Scheinfirma, die sich die Domain unter den Nagel gerissen hatte, hat allerdings nicht darauf geachtet, dass der Admin-C-Eintrag der Domain eine Person mit Sitz in Deutschland enthalten muss. Sie registrierte die Domain unter Angabe einer Person in Bulgarien. Daraufhin hatte die FUG ein einfaches Mittel, um die DeNIC zu veranlassen, die Domain zu löschen. Da die FUG bereits in der Dispute-Liste auftauchte, rückte sie als Inhaberin nach.
Gerichtsverfahren nicht immer nötig
Somit hat sich für die FUG innerhalb kurzer Zeit alles zum Guten gewendet, wenn auch der zeitliche Aufwand nicht unerheblich war. Das Beispiel der FUG Kiel zeigt, dass es effektive und manchmal auch sehr einfache und schnelle Mittel gibt, sich gegen Domain-Diebstahl zu wehren. Auf Anfrage der Redaktion teilte die DeNIC zwar mit, dass sie generell keinen Rechtsbeistand leistet. Jedoch hilft oftmals ein Dispute-Eintrag schon aus. Der Anspruchsteller muss sich allerdings stets mit der gegnerischen Partei einigen und seine Rechte gegebenenfalls vor Gericht geltend machen. Um auf derart teure und zeitraubende Mittel zu verzichten, sollte sich jeder Betroffene vorher genau die Whois-Informationen “seiner” Domain ansehen. Denn die Grabber sind manchmal weniger schlau, als man annehmen könnte.






…Denn die Grabber sind manchmal weniger schlau, als man annehmen könnte…
Aber diejenigen, die beschreiben, wie sich die Grabber anstellen müssen, dass solche Fehler nicht mehr passieren, sind natürlich viiiiiiel schlauer.
Nachdem jetzt hier eine Anleitung veröffentlicht wurde, wie solche Fehler vermieden werden, wurde dieser kleine Vorteil von Euch freundlicherweise pulverisiert.
Schade!
Anoopy.
Wem nützt es, wenn niemand davon erfährt, wie man sich gegen Domain-Diebstahl zur Wehr setzen kann? Doch auch nur den Domain-Grabbern, weil die dann unbehelligt ihrem Treiben nachgehen können.
Andreas
Hallo Andreas! Die ganze Sache ist allerdings ein zweischneidiges Schwert. Einerseits magst Du ja durchaus recht haben, aber andererseits werden so auch viele Trittbrettfahrer inspiriert. Im Übrigen – und ich höre jetzt schon die Buh-Rufe und das Gezeter, wenn ich das schreibe – ist grundsätzlich jeder selber schuld, wenn er sich solch wichtige Ereignisse nicht terminiert bzw. die Rechnungen im Voraus bezahlt oder Anträge nicht rechtzeitig einreicht bzw. alle möglichen Kanäle nutzt, um dies zu tun. In den Nutzungsbedingungen steht jeweils ganz klar, was das für Konsequenzen haben kann. Was viele Leute immer wieder vergessen – man kann einen Renewal-Antrag… Mehr »
Das ist eine Argumentation aus der Mottenkiste. Das Zurückhalten von solcherlei sicherheitsrelevanten Informationen hat die Sicherheit auch noch nie relevant erhöht, denn dann müßte Windows das sicherste BS der Welt sein. Dem ist aber nicht so. Das sicherste ist (angeblich) OpenBSD, bei denen wird jede Sicherheitslücke umgehend bekannt gegeben und eben auch geschlossen.
Nur ein informierter Benutzer kann sich auch wirkungsvoll schützen.