Home / Nachrichten / US-Gericht: Neue Bewertungsgrundlage für Softwarepatente

Newsletter abonnieren

Lies uns auf...

Folge LinuxCommunity auf Twitter

Top-Beiträge

Mandriva gibt Distribution in die Hände der Community
(268 Punkte bei 24 Stimmen)
Neues vom Systemd
(179 Punkte bei 5 Stimmen)
Mandriva in Nöten
(161 Punkte bei 4 Stimmen)
Mageia 2 ist fertig
(161 Punkte bei 4 Stimmen)

Heftarchiv

LinuxUser Heftarchiv

EasyLinux Heftarchiv

Ubuntu User Heftarchiv

Ubuntu User Heftarchiv

Partner-Links:

Shopping
Topsuche
 
Yatego Deutschlands größte Shoppingmall. 10000 Shops,
3.5 Mio Artikel. Alle Bestseller, Servertechnik und Technik Themenwelten.

Notebooks und Netzwerkhardware bei Mercateo günstig kaufen.
Internet Telefonie mit VoIP Telefonen von Gigaset
Das B2B Portal www.Linx.de informiert über Produkte und Dienstleistungen.
Günstige Digitalkameras finden Sie im Preisvergleich.

US-Gericht: Neue Bewertungsgrundlage für Softwarepatente

05.11.2008

Ein aktuelles Gerichtsurteil in den USA soll es Patenttrollen künftig schwer machen, unsinnige Patente auf Software anzumelden und Ansprüche aus alten Software-Patenten gerichtlich durchzusetzen. Im so genannten „Bilski“-Fall hatte ein US-amerikanisches Bundesgericht in einer Berufungsverhandlung die Rahmenbedingungen neu definiert, wann Software patentiert werden kann.

In der Sache ging es in dem Fall darum, in wie weit eine Geschäftsidee rechtlich geschützt werden kann. Zwei ehemalige leitende Mitarbeiter einer US-amerikanischen Energie-Unternehmens, Bernard Bilski und Rand Warsaw, gründeten ein Unternehmen namens Weatherwise und wollten ihre Idee schützen lassen, wie Wetter-Risiken gehandelt werden könnten. Nach Meinung von Patentanwälten war die Ausgangssituation durchaus vergleichbar mit der Problematik bei Software-Patenten. Um dem Gericht die Situation in Bezug auf Freie und Open Source Software (FOSS) zu verdeutlichen, reichte der US-amerikanische Linux-Distributor Red Hat einen Schriftsatz ein, ebenso wie die Amerikanische Bürgerrechtsvereinigung (American Civil Liberties Union ACLU). Nach Meinung der Juristenplattform Groklaw trug dieser Schriftsatz erheblich zum Urteil des Gerichts „in Sachen Bilski“ bei, mit erfreulichen Folgen für Freie- und Open-Source-Software.

Um zu entscheiden, ob eine Idee zum Patent taugt, nutzten US-amerikanische Juristen einen Test für „nützliche, konkrete und greifbare Ergebnisse“ als Hilfestellung. Nach Meinung vieler FOSS-Vertreter, darunter auch die Red-Hat-Anwälte, führte dies in der Vergangenheit zu zahlreichen zweifelhaften Software-Patenten. In seiner Entscheidung schaffte das Berufungsgericht diesen Test nun ab und entschied sich stattdessen für neue Beurteilungsgrundlagen. In einer Pressemeldung beschreibt das Linux-Unternehmen die Gerichtsentscheidung und die Konsequenzen für die FOSS-Gemeinschaft.

Anstatt den bisherigen Test zu nutzen, entschied das Gericht, die Patentierbarkeit einer Idee grundsätzlich von zwei Faktoren abhängig zu machen: Damit ein Prozess patentierbar ist, soll dieser entweder „an eine genau bezeichnete Maschine oder Apparat gebunden“ sein oder es muss „einen bestimmten Artikel in einen anderen Zustand oder Ding versetzen“ (transform). Abhängig davon, ob die Klausel „an eine bestimmte Maschine gebunden“ eng oder weit ausgelegt wird, könnte dies nach Meinung der Juristen die Rechtsprechung zu Softwarepatente künftig stark verändern. Wird es breit ausgelegt, sprich: bereits ein Standardcomputer gilt als Maschine, die die Verbindung stellt, ändert sich wenig. Nach Ansicht der Anwälte ist dies jedoch eher unwahrscheinlich, und sie nennen Fallbeispiele und Musterprozesse, in denen entsprechend entschieden wurde. Auch der an der Bilski-Entscheidung beteiligte Richter Newman sieht weitreichende Konsequenzen für Software-Patente. Laut dem Red-Hat-Bericht sagte Newman „Für Tausende Entwickler, die Patente unter den jetzt ausrangierten Kriterien erlangt haben, sind die Eigentumsrechte nun verletzlich.“

Die FOSS-Anwälte betrachten die Entscheidung als gute Grundlage für eine geänderte Rechtsprechnung. Allerdings warnen sie auch, dass nun mit verstärkter Lobbyarbeit und juristischen Streits von Patenttrollen und Nutznießern der bisherigen Rechtsauffassung gerechnet werden muss. Der Red-Hat-Bericht lässt dies durchblicken und schließt mit den Worten: „Wir haben noch einen Kampf vor uns, aber es ist ein Kampf, den wir gewinnen können.“

Einem Freund empfehlen    Druckansicht Bookmark and Share

Kommentare

1309 Hits
Wertung: 142 Punkte (13 Stimmen)

Schlecht Gut

Aktuelle Fragen

gibt es ein Kommandozeilen Tool, um ein X11-Fenster in ein Anderes einzubetten?
GoaSkin , 21.05.2012 16:44, 0 Antworten
Das XEmbed-Protokoll ist u.A. dazu gedacht, dass man eine X11-Anwendung in eine andere wie ein Wi...
Apache2, Options -Indexes geht nicht
no no, 12.05.2012 19:01, 8 Antworten
Habe in apache2.conf folgendes stehen: Options -Indexes ...
LInux auf Dell LS H500
Andreas Endresl, 09.05.2012 08:54, 2 Antworten
Habe einen alten Dell Latitude LS H500 nur mit ext. Floppy und CD es geht nur immer eines von den...
Datenwiederherstellung unter Ubuntu 12.04 mit "Simple Backup" nach Umzug von Linux Mint
Christian Lottmann, 07.05.2012 13:33, 0 Antworten
Vor dem Umzug auf Ubuntu 12.04 habe ich unter Linux MInt mit "Simple Backup" voll (15.4.2012) und...
DKMS für den propritären NVIDIA-Treiber
Commander Data, 26.04.2012 22:02, 2 Antworten
Hallo an die Gemeinde. Ich habe hier ein interessantes Stück openSuSE gefunden. http://forums.op...