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(c) dariuszman,sxc.hu
(c) dariuszman,sxc.hu
Busybox im LCD-Fernseher

Software Freedom Law Centers verfolgt GPL-Verletzung weiter

09.06.2010 Nachdem das Software Freedom Law Center (SFLC) im Dezember eine Klage gegen 14 Hersteller angestrengt hat, die Busybox entgegen der GPL verwenden, ersucht es nun gegen einen besonders hartnäckigen Hersteller um ein Versäumnisurteil.

Die Antrag richtet sich an das New Yorker Bezirksgericht S.D.N.Y. und gegen Westinghouse Digital Electronics, ein LCD-Bildschirmhersteller aus Kalifornien. Laut Antragsschrift des Software Freedom Law Centers (SFLC) hat das Unternehmen mehrmals gerichtlich gesetzte Fristen und Gespräche versäumt, mit Hilfe derer ein Rechtsstreit um die vom Hersteller unrechtmäßig vertriebene GPL-Software Busybox ausgetragen werden sollte. Darüber hinaus soll Westinghouse Digital explizit erklärt haben, in der Aufklärung des Falles nicht mitzuwirken, und dass es in Ruhe gelassen werden möchte.

In dem Schreiben ans Gericht referieren die SFLC-Anwälte, dass Westinghouse Digital auf die Anfragen des SFLC nicht eingegangen sei. Es habe einen Ausgleich in Kalifornien gegeben, erklären sie die Antwort des Unternehmens, womit es die Sache als erledigt betrachte. Mit Verweis auf die versäumten Termine und die erklärte Weigerung von Westinghouse Digital ersucht das SFLC nun das New Yorker Gericht um ein Versäumnisurteil oder alternativ nach einer Urteilsfindung, die im weiteren unter Ausschluss des Beschuldigten erfolgt..

Die Kläger ersuchen in dem Antrag auch um Ersatz der angefallenen Kosten des Rechtsstreits. In der Antragsschrift argumentiert das SFLC, dass die aus Privatperson und Non-Profit-Organisation bestehenden Kläger benachteiligt würden, wenn sie den mangelnden Kooperationswillen des beklagten Unternehmens finanziell ausbaden sollen: Sie hätten schließlich noch mit neun anderen Beklagten zu tun.

Mit vier der 14 Unternehmen aus der im Dezember 2009 angestrengten Klage wurde bereits eine Einigung erzielt (Samsung, Comtrend, Dobbs-Stanford und GCI Technologies). Die Antragsschrift ist in dem News-Artikel des SFLC verlinkt.

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Kommentare
GPL-Verstoß?
GoaSkin , Mittwoch, 09. Juni 2010 11:43:57
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In dem Beitrag wird nicht erklärt, wie die Verwendung der Busybox die GPL verletzen soll.

In den meisten Firmwares (darunter die der Samsung-Fernseher) befinden sich keinerlei eigene Erweiterungen in der Busybox. Im Gegenteil: Sie ist auf wenige Befehle abgespeckt. Samsung betreibt eine Opensource-Webseite, auf der es die Quellcodes veränderter GPL-Programme gibt, aber wen interessiert denn schon eine kastrierte Busybox? Hat man keine anderen Probleme?


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Re: GPL-Verstoß?
daniel (unangemeldet), Mittwoch, 09. Juni 2010 13:56:38
Ein/Ausklappen

Auch eine "kastrierte" BusyBox ist eine veränderte BusyBox und muss laut GPL offengelegt werden.
Ausserdem geht es nicht darum, ob man keine anderen Probleme hat, sondern dass eine Lizenz nicht eingehalten wurde. Nur weil man OpenSource-Software kostenlos bekommt, heisst das noch lange nicht, dass man nicht auf die Lizenz achten muss. Wer eine Software einsetzt, dessen Lizenz es ihm verbietet diese zu verbreiten unter bestimmten Umständen, handelt rechtswidrig. Egal, ob es sich um OpenSource oder gekaufte Software handelt.


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