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Katze im Sack

Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien warnt vor Microsofts Live@edu

19.03.2010 Das staatliche Expertenorgan SFIB (Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien) hat die Mietlizenz von Microsoft-Produkten für Schulen in der Schweiz einer Prüfung unterzogen. Im Ergebnis warnt sie vor dessen Nutzung und rät zu Open-Source-Produkten.

Die SFIB kommt "nach eingehender Prüfung zum Schluss, dass das neu ausgestaltete Microsoft School Agreement wegen seiner Verknüpfung mit dem Microsoft Live@edu Angebot für die Schulen gravierende Nachteile mit sich bringt" , heißt es in einer öffentlichen Empfehlung. Das Gremium sah sich zu der öffentlichen Empfehlung veranlasst, weil Verhandlungen zwischen ihm und Microsoft in der Schweiz betreff der neu in das Agreement aufgenommenen Verbindung zu Live@edu und der darauf gründenden Preisgestaltung gescheitert waren. Die Nachteile beziehen sich unter anderem auf Datenschutz, Haftung, Werbung und Konkurrenzverbot. Die Fachstelle empfiehlt IT-Verantwortlichen an Schulen, auf Microsoft-Produkte im Rahmen eines School Agreements zu verzichten und auf freie Software zu setzen. Dazu baut das Gremium gemeinsam mit der Educa-Genossenschaft nach eigenen Angaben ein Unterstützungsangebot auf.

Die Empfehlung bezieht sich auf das Microsoft School Agreement, eine besondere Miet-Lizenz bei Microsoft-Produkten für Bildungseinrichtungen, und der damit verquickte Dienst Live@edu: Das Unternehmen Microsoft werde gegenüber den Schulen "bevorteilt".

Das Gremium ist das Kleingedruckte durchgegangen. Zum Beispiel erhält Microsoft in den Nutzungsbedingungen das Recht, Schülerdaten auch nach Aufhebung des Vertrags wirtschaftlich zu nutzen, etwa die angelegten E-Mail-Konten in Hotmail-Konten zu überführen. Für wirtschaftlich angemessene Verschlüsselungs- und andere Security-Maßnahmen ist die Schule per Nutzungsbedingungen verpflichtet, was nach Meinung des Gremiums im Klartext bedeutet: mit Zusatzkosten verbunden. Auch sei die Schule allein für die Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verantwortlich. Den Nachweis entsprechender Maßnahmen müsse sie Microsoft auf Verlangen zur Verfügung stellen. Der Punkt 7. c), in dem es heißt, dass die Schule "keinen Dienst nutzen [darf], welcher die Integrität, Leistungsfähigkeit oder Verfügbarkeit dieses Microsoft-Dienstes bedroht" einer Generalklausel gleichkomme, "die es Microsoft erlaubt, den Gebrauch jedes beliebigen anderen von der Schule eingesetzten Produkts zu untersagen."

Die Erkenntnisse der Fachstelle stehen auf ihrer Webseite als komprimierte Archivdatei zum Download bereit. Die Zip-Datei enthält neben einer einseitigen Kurzfassung mit Kontaktinformationen weiterhin eine siebenseitige Langfassung, Kommentare zu den Nutzungsbedingungen und Vertraulichkeitserklärung von Microsoft und eine Beispielrechnung.

Die Schweizerischen Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen (SFIB) nimmt den gesamtschweizerischen Informationsaustausch im Bereich Informationstechnologie wahr, insbesondere bei Grund- und Oberschulen. Sie wurde 1989 als gemeinsame Institution von Bund und Kantonen in der Schweiz eingerichtet, seit 2006 tragen vor allem die Kantone die Kosten der Fachstelle. Das Schweizer Medieninstitut für Bildung und Kultur Educa.ch, eine gemeinnützige Genossenschaft mit Sitz in Bern, führt die SFIB und setzt deren Aktivitäten seit 1989 um. Ein Beispiel ist der Lernstick, ein USB-Stick mit Betriebssystem und lizenzkostenfreier Software. Allerdings gibt es keine Angaben zur Quelloffenheit der verwendeten Programme.

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Kommentare
Verträge lesen kann überraschend sein
ckpinguin (unangemeldet), Freitag, 19. März 2010 13:58:06
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So würde jeder entscheiden, der den zu unterschreibenden Vertrag mal genau durchliest (ob ein AGB's überhaupt bindend sind, ist ein anderes Thema). Das gilt nicht nur für Vaträge MS, sondern genauso für alle Firmen, die mehr Anwälte als Techniker in's Feld jagen (wozu leider bald auch Google gehört...)



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Deutsche Schulen
MarKre (unangemeldet), Freitag, 19. März 2010 10:07:28
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Neben dem Ergebnis ist auch interessant, dass es noch (behördliche) Stellen gibt, die Lizenzverträge im schulischen Bereich eingehend prüfen und bewerten.

Gibt es in Deutschland eine (unabhängige) Behörde, die derartige Knebelverträge - etwas anderes zu bezeichnen wäre fahrlässig - prüft und eine Empfehlung herausgibt?

Wer unterschreibt in Deutschland solche Verträge, die Gemeinden/Landkreise als Schulträger oder die Kultusministerien?

Kann man sich in Deutschland für freie Software - im schulischen wie behördlichen Bereich - stark machen und wer ist Ansprechpartner für die Kommunalpolitik?

Schweiz - weiter so!

MarKre


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