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Gefährlicher Auftrag

Schweizer Bundesverwaltungsgericht gibt Microsoft-Auftrag unter Vorbehalten frei

04.07.2009 Das Bundesamt für Bauten und Logistik darf wieder Produkte von Microsoft beziehen. Es geht jedoch das Risiko ein, dass das Bundesverwaltungsgericht die Aufträge später annulliert.

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht stoppte im Mai nach einer Beschwerde von 18 Open-Source-Unternehmen einen ohne öffentliche Ausschreibung vergebenen 42-Millionen-Auftrag an Microsoft. Nun hat das Gericht die damals vergebene Verfügung aufgehoben, sodass das Bundesamt für Bauten und Logistik die bei Microsoft bestellten Dienstleistungen und Programme beziehen darf, wie die Neue Zürcher Zeitung gestern berichtete.

Ganz so einfach ist der Fall für das BBL allerdings nicht, hat doch das Bundesverwaltungsgericht als Grund für die Aufhebung der superprovisorischen Verfügung angegeben, dass den Interessen der beschwerdeführenden Open-Source-Firmen auch nachträglich Achtung verschafft werden könne. Das Bundesverwaltungsgericht behält sich somit das Recht vor, die Auftragsvergabe zu annullieren, falls sich die von den Open-Source-Firmen erhobenen Einwände als stichhaltig erweisen sollten.

Die Entscheidung, den vergebenen Auftrag tatsächlich ausführen zu lassen, liegt nun beim BBL. Im -- für den schweizer Steuerzahler -- schlimmsten Fall muss es den Deal wieder rückgängig machen und den bereits erteilten Auftrag oder zumindest Teile davon öffentlich ausschreiben.

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Infos zum Autor

Marcel Hilzinger

Marcel Hilzinger

Marcel Hilzinger arbeitet als Redakteur für die Zeitschriften LinuxUser und EasyLinux. Am liebsten schreibt er Artikel zu netten Gadgets oder Multimedia-Software. In seiner Freizeit spielt er gerne Kicker.

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