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Vive la GPL

Pariser Gericht bestätigt Gültigkeit der GPL

25.09.2009 Die GNU General Public License erweist sich auch in Frankreich als gerichtsfest. Ein Software Anwender hat erfolgreich den Quelltext für gelieferte GPL-Software bei einem IT-Dienstleister eingefordert.

Ein Pariser Berufungsgericht hat der Weiterbildungsorganisation AFPA Recht gegeben, die vom Dienstleister Edu4 den Quelltext zu binär gelieferter VNC-Software gefordert hatte. AFPA hatte im Jahr 2000 Hardware von dem Anbieter erworben, die mit Binärversionen der GPL-VNC-Software geliefert wurde. Edu4 weigerte sich, auf Anfrage den passenden Quelltext zu liefern, und AFPA klagte im Jahr 2002.

Loic Dachary, Vorsitzender der Free Software Foundation (FSF) Frankreich sieht den Urteilsspruch als weiteren Beleg dafür, dass die GPL vor Gericht Bestand hat. Er fügt hinzu "Was dieses Urteil aber einmalig macht ist, dass ein Anwender die Klage eingereicht hat, nicht der Inhaber des Urheberrechts an der Software." Das französische Recht verleihe also auch dem Benutzer von GPL-Software einklagbare Ansprüche. Das Urteil in diesem Verfahren ist auf den Webseiten der FSF France in französischer Sprache nachzulesen (PDF).

In GPL-Prozessen nach deutschem deutschem Recht hat bisher typischerweise der Rechteinhaber geklagt, zum Beispiel der Netfilter-Entwickler Harald Welte gegen Router-Hersteller, die seinen Code ohne Beachtung der GPL in Routern vertrieben. Im letzten Jahr setzte er sich auch erfolgreich gegen Skype durch.

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