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Microsoft erhält US-Patent für kastriertes Betriebssystem

21.05.2009 Mit US-Patent Nummer 7.536.726 wurde Microsoft ein Patent erteilt, das aus einem stark eingeschränkten Betriebssystem ein erfolgreiches Geschäftsmodell machen soll.

Unter der Überschrift „eingeschränkter Gebrauch von Software und Hardware auf einem Computer“ verschafft das US-Patentamt am 19. Mai 2009 der findigen Geschäftsidee den Status einer technischen Neuerung. Zur Patentierung eingereicht hatte das Unternehmen aus Redmond seine Idee bereits 2005, nun befand die Behörde die Idee der Microsoft-Mitarbeiter Joachim Kempin, Carl Gulledge, Edward Stubbs und anderer für würdig. In der Patentschrift wird zunächst der grundlegende Mangel beschrieben, der mit dieser Erfindung behoben werden soll. Laut den Hintergrundinformationen sieht sich der Verbraucher aktuell mit folgender Situation konfrontiert: „Ein Problem von Open-Architecture-Systemen besteht darin, dass sie grundsätzlich mit den kompletten Nutzerrechten und/oder Funktionalitäten lizenziert sind, die über die Bedürfnisse oder Wünsche des Käufers hinausgehen könnten. (...) Käufer mit begrenzten Bedürfnissen zahlen den gleichen Preis für diese Systeme wie diejenigen mit universellen Bedürfnissen.“

Da weiß Microsoft Abhilfe und hat die zündende Idee. Ein „Aspekt der Erfindung“ wird beschrieben wie folgt: „(...) ein Verbraucher kauft einen Computer zunächst mit beschränkter Funktionalität zu einem niedrigeren Preis als er für einen Computer mit voller Funktionalität berechnet würde. In der Folge kann der Anwender gegen Aufpreis einen digitalen Schlüssel kaufen, mit dem die Beschränkung wieder aufgehoben (...) wird.“ Die erfinderischen Microsoft-Mitarbeiter entdecken weitere Geldquellen: Ein paar Euro mehr, und per digitaler Signatur werden zusätzliche Applikationen oder Treiber freigeschaltet. Der Hardware-Hersteller, abgekürzt mit OEM für Original Equipment Manufacturer, darf nach Abstimmung mit dem Patentinhaber festlegen, welche Applikationen oder Treiber gegen Aufpreis freigeschaltet werden. Der Clou: Selbst der Blick in den Übersichtskatalog, welche Applikationen oder Treiber zur Verfügung stehen, kann sich der OEM laut Patent bezahlen lassen. Es heißt: „Dem Verbraucher kann für eine begrenzte Zeit (z. B. ein Monat oder ein Jahr) Zugang zum Übersichtskatalog des OEM erhalten.“

Einen weiteren Grund für die Einschränkung der Funktionalität nennt Microsoft: „Ein weiteres Problem mit Open-Architecture-Systemen ist es, dass buchstäblich jeder eine Applikation schreiben kann, die auf dem Rechner ausgeführt wird.“ Über die zusätzlichen Einnahmen hinaus macht dies dem Unternehmen aus Redmond offenbar mehr zu schaffen. Offenbar unbeeindruckt von EU-Geldbußen in Millionenhöhe wegen Missbrauch der Monopolstellung sucht das Unternehmen nach Abwehrmechanismen gegen unerwünschte Mitanbieter. Es heißt in der Patentschrift: „Deshalb wäre es von Vorteil, wenn der Hersteller des Systems einen Weg hätte, die Erweiterbarkeit des Systems zu kontrollieren.“

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Kommentare
UNIX-Derivate sind auch kastrierte Betriebssysteme
GoaSkin , Freitag, 22. Mai 2009 23:43:26
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UNIX war bevor die ganzen Derivate entstanden sind vielen Usern zu teuer. Darin bestand die Motivation, freie und kommerzielle Clones zu entwickeln, die zumindest in ihrer Ursprungsform letzendlich ein "kastriertes System sind". Betrachtet man MINIX und QNX, so handelt es sich um Systeme, die als kastriertes UNIX gedacht sind und es auch bleiben sollen.
Damit sollte dieses Patent nicht rechtskräftig sein, aber wenn Microsoft dem Patentamt etwas spenden möchte -> Bitteschön. Lustigerweise besitzt ja Microsoft nicht nur ein sondern ganze vier Patente für die Konvertierung von DOS- in Windows-Dateinamen - neben Adobe und Sun, die sich dasselbe auch noch einmal patentieren lassen haben, obwohl sie damit eigentlich nichts zu tun haben. Microsoft ist eben besonders spendabel und hilft den Patent-Beamten dabei, gutes Geld verdienen zu können.


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Re: UNIX-Derivate sind auch kastrierte Betriebssysteme
Christian Berg, Sonntag, 24. Mai 2009 00:03:53
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...Der Vergleich hinkt.

Werder QNX, noch Minix, noch dessen Nachbau Linux haben digital signierte Treiber. Keiner der genannten Betriebsysteme beschränkt künstlich die Leistung des verwendeten Systems.

Schonmal von Windows 7 Startet Edition gehört? MS Plant das nur 4 Programme zeitgleich laufen dürfen. DAS ist eine *künstliche* Beschränkung. Das ATI Karten auf Unix Systemen nur die 1/2 3D Leistung erzielen ist keine künstliche Beschränkung, es ist schlechter Code.

Diese neue Anwendung von DRM Methoden hat eindeutig Microsoft erfunden. Ich gönnen denen das Patent. Ich freue mich schon darauf wenn es umgestzt wird. Es wird Apple und Linux Distributoren viele neue Kunden bringen.

Ps: Dieses Patent wird sicher keiner *freien Software Entwicklung* schaden. Sehen wir das Patent daher als das was es ist. Eine traurige Farce von Menschen die alles haben und den Hals trotzdem nicht voll genug bekommen.



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Ich hab jetzt auch ein Patent angemeldet
Christian Berg, Freitag, 22. Mai 2009 12:50:47
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Es nennt sich "Umgehung von unsinnigen Restriktuonen einer Open-Architecture Hardware durch installation von freier Software"

Ich weis ja das Ihr alle durch dieses Patent betroffen seid. Sollte es beim Europäischen Patentamt durchgehen kann ich euch beruhigen:

Ich schreibe gerade eine Popup-Adware für Linux (auf Python Basis), welche von dem Patent betroffen ist und werde es unter die GPLv3 stellen. Jeder der meine Popupsoftware installiert geniest dadurch Patentschutz vor mir.


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Hy
ich (unangemeldet), Freitag, 22. Mai 2009 08:56:16
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Was für ein schwachsinn!


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Re: Hy
S. Haberäcker (unangemeldet), Freitag, 22. Mai 2009 12:06:21
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Is ja wohl sowas von bescheuert , aber was willste erwarten von den Amis?


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mit Amerika hat das nichts zu tun...
GoaSkin , Freitag, 22. Mai 2009 23:37:24
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Man kann auch beim europäischen Patentamt erst einmal so gut wie alles patentieren lassen und erhält erst einmal ein Patent. Ob dieses dann rechtskräftig ist, steht auf einem anderen Blatt. Ein gerichtlicher Streit wegen (angeblichen) Patentverletzungen hat sehr häufig zur Folge, daß sich ein Patent als ungültig herausstellt... und dann hat der Patentinhaber Pech gehabt. Er hat Geld für eine Patentierung ausgegeben und es genauso gut aus dem Fenster werfen können.

Nicht zuletzt darf man auch nicht vergessen, daß ein und das selbe sinngemäße Patent häufig Zig mal patentiert ist - von unterschiedlichen Inhabern. Erst im Rechtsstreit stellt sich heraus, wer der rechtsmäßige Inhaber ist und ob die Technologie überhaupt patentierbar ist. Kürzlich hatte ich erwähnt, daß es Zig Patente für die Umwandlung von kurzen in lange Dateinamen gibt (linuxcommunity->LINUXC~1). Da hinter einer solchen Konvertierung noch nicht einmal eine Technologie steckt, der erste Datei-Umbennenungsbefehl bestimmt schon in den 1960er Jahren erfunden wurde etc. sollte so etwas im Streitfall für nichtig erklärt werden.

Die Patentämter nehmen mit jedem Patentantrag Gebühren ein und leben davon. Wenn jemand ein Patent beantragt, das keines ist -> selbst Schuld.




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