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Kritik an ACTA-Abkommen

Gesellschaft für Informatik schickt Fragen an Regierung

24.02.2012
Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) hat eine kritische Stellungnahme zum Handelsabkommen ACTA veröffentlicht.

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA, soll eine internationale Übereinkunft bei der Bekämpfung von Produktpiraterie und Urheberrechtsverstößen darstellen. Einige Staaten wie die USA, Japan und Australien haben es bereits unterzeichnet. Die deutsche Bundesregierung hat es derzeit noch nicht unterschrieben, weshalb die GI Fragen und Forderungen an das Wirtschafts- und dem Justizministerium geschickt hat.

Die Informatiker-Vertretung weist insbesondere auf die Anwendung von ACTA auf die Veröffentlichung von Sicherheitslücken hin. In der Vergangenheit sei die internationale Publikation von Security-Schwächen mehrfach behindert worden, weil sie Urheberrechte an den kritisierten Produkten verletzen würde, schreibt die GI. Artikel 27 des Übereinkommens verbiete zudem Verfahren wie Reengineering und die dazu notwendigen Tools.

Daneben bemängelt die Organisation wie viele andere ACTA-Kritiker, dass das Abkommen Internet-Providern und anderen privaten Firmen Aufgaben zuweist, die mit dem Datenschutz und anderen Bürgerrechten im Konflikt stehen. Die geplante Offenlegung der Identität von Nutzern beispielsweise darf nach deutschem Recht nur von Gerichten angeordnet werden. Das Papier steht auf der GI-Website zum Download im PDF-Format zur Verfügung.

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