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Null Rechte

Die CC0-Lizenz macht Werke gemeinfrei

20.03.2009 Urheber können mit einer neuen Creative Commens-Lizenz sämtliche Rechte an den eigenen Werken abgeben.

Die Schutzfrist für Bilder, Texte und andere Werke erlischt in Deutschland in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Dann gelten die Werke als gemeinfrei, was bedeutet, dass jeder sie verwenden darf und dass sie nicht mehr dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Ähnlich funktioniert das amerikanische Public-Domain-Prinzip, wobei Gemeinfreiheit und Public Domain nicht identisch sind.

Nun reagiert auch das Creative-Commons-Projekt auf diese Lücke im eigenen Angebot: Mit der CC0 können Urheber die Recht an ihren Werken, aber auch an Datenbanken, aufgeben und diese komplett der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Was letztere dann damit tut, liegt nicht mehr in den Händen der Urheber. Die Rechte lassen sich zudem auch nicht zurückholen.

Laut Creative-Commons-Projekt gibt es aber einen gesetzlichen Unterschied zwischen Public Domain und CC0: Die "Public Domain Dedication und Certification" verfolge zwei Ziele zugleich, nämlich die Arbeit der Allgemeinheit zu widmen ("dedicate") und eine Arbeit als der Allgemeinheit gehörig auszuzeichnen("certify"), was zu Verwirrungen führe.

Die CC0 konzentriere sich nur auf eine Möglichkeit (auf das "Widmen"), gelte weltweit und sei daher vom rechtlichen Standpunkt aus betrachtet robuster. Die PDDC basiere hingegen auf amerikanischem Recht und die Widmungsfunktion sei außerhalb der USA rechtlich unsicher.

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Kommentare
Keine Gemeinfreiheit in Deutschland
Urheberrechtler (unangemeldet), Samstag, 21. März 2009 13:11:21
Ein/Ausklappen

In Deutschland kann man, im Gegensatz zu den USA, auf das Urheberrecht nicht verzichten. Es ist hierzulande nicht möglich durch die Erteilung einer wie auch immer formulierten Lizenz Gemeinfreiheit vor Ablauf der Schutzfrist herzustellen. Man kann durch Erteilung einer Lizenz nur allen erlauben das Werk zu nutzen. Das ist nicht das Gleiche wie Gemeinfreiheit, da man dann immer noch gegen Verletzungen des Urheberpersönlichkeitsrechts vorgehen kann und man möglicherweise zumindest für die Zukunft die Lizenz wieder zurücknehmen kann.


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Infos zum Autor

Kristian Kißling

Kristian Kißling

Wenn Kristian Kißling nicht gerade für die LinuxCommunity schreibt, arbeitet er als Redakteur bei der Zeitschrift EasyLinux und als Chefredakteur für den Ubuntu User. Am liebsten beschäftigt er sich mit Multimedia- und Unterhaltungssoftware im weiteren Sinne und mit neuer Open-Source-Software, die überraschende Fähigkeiten zeigt.

Zum Blog von Kristian Kißling →


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