Die Schutzfrist für Bilder, Texte und andere Werke erlischt in Deutschland in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Dann gelten die Werke als gemeinfrei, was bedeutet, dass jeder sie verwenden darf und dass sie nicht mehr dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Ähnlich funktioniert das amerikanische Public-Domain-Prinzip, wobei Gemeinfreiheit und Public Domain nicht identisch sind.
Nun reagiert auch das Creative-Commons-Projekt auf diese Lücke im eigenen Angebot: Mit der CC0 können Urheber die Recht an ihren Werken, aber auch an Datenbanken, aufgeben und diese komplett der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Was letztere dann damit tut, liegt nicht mehr in den Händen der Urheber. Die Rechte lassen sich zudem auch nicht zurückholen.
Laut Creative-Commons-Projekt gibt es aber einen gesetzlichen Unterschied zwischen Public Domain und CC0: Die "Public Domain Dedication und Certification" verfolge zwei Ziele zugleich, nämlich die Arbeit der Allgemeinheit zu widmen ("dedicate") und eine Arbeit als der Allgemeinheit gehörig auszuzeichnen("certify"), was zu Verwirrungen führe.
Die CC0 konzentriere sich nur auf eine Möglichkeit (auf das "Widmen"), gelte weltweit und sei daher vom rechtlichen Standpunkt aus betrachtet robuster. Die PDDC basiere hingegen auf amerikanischem Recht und die Widmungsfunktion sei außerhalb der USA rechtlich unsicher.



