Der berüchtigte Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde vom Berliner Kammergericht nun endgültig zu einer 14-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt.
Nun ist es endgültig: Der bekannte Abmahnanwalt, der oft als Urvater der heute so populären Massenabmahnschreiben zitiert wird, muss 14 Monate ins Gefängnis – ohne Bewährung. Das Kammergericht verwarf die Revision des Urteils im Prozess gegen die taz vom letzten September und bekräftigte dieses sogar noch, indem die Betrugsvorwürfe von “versucht” auf den Status “vollendet” verschärft wurden. Der Richter attestierte von Gravenreuth “keine positive Legalprognose”.
Von Gravenreuth hatte die Domain der taz pfänden lassen, da er behauptete, Geld von einer Abmahnung wegen eines angeblich dem gesetzlich vorgeschriebenen double opt-in-Verfahren widersprechenden taz-Newsletters nie erhalten zu haben. Die taz stellte Anzeige und bei einer Durchsuchung seiner Kanzlei fand sich das entsprechende Fax der taz, das Gravenreuth laut eigener Aussage nie gesehen hatte.
Mit ins Urteil fließen vorherige Urteile auf Bewährung wegen Urkundenfälschung und Veruntreuung von Mandantengeldern mit ein, der Anwalt der taz dokumentiert den Fall auf seiner Homepage, auch die taz selbst schreibt darüber.
Günther Freiherr von Gravenreuth (geboren Dörr) wurde schon in den achtziger Jahren bekannt, als er an alle Adressen, die sich im Kleinanzeigenteil von Computerzeitschriften finden ließen Briefe verschickte, in denen er behauptete, ein junges Mädchen zu sein, das gerne (raubkopierte) Computerspiele seines Klienten Rainbow Arts tauschen würde. Später machte Von Gravenreuth durch die Explorer-Abmahnungen von sich reden, so verklagte er nicht nur jeden, der das Wort auf seiner Homepage verwendete, sondern auch die bekannte Computerzeitschrift C’t, da sich auf deren Heft-CD der Linux-Filesystemtreiber für Windows explore2fs und ein Macintosh-Treiber namens HFVexplorer befand. Von Gravenreuth vertrat eine Firma namens Symicron, die angeblich ein Produkt namens “Explorer” verkaufte, von welchem sich auch nach öffentlichem Aufruf mit Belohnung keinerlei reale Nutzer finden ließen. Das deutsche Patent- und Markenamt ließ daraufhin die Marke “Explorer” wegen Böswilligkeit löschen.
Im September 2007 wurde schon ein Kanzleivize Gravenreuths, Bernhard Syndicus, wegen massenhafter Verbreitung von Raubkopien zu einer 10-monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Es ist noch nicht bekannt, wann von Gravenreuth seine Gefängnisstrafe antritt.






Daniel, vielen Dank für die nette Unterüberschrift im Artikel! :)
Danke, das Wortspiel war dann doch *zu* verlockend! ;-)
P.S: Bist du etwa *der* Reinhard Holler vom Anna Gymi, in dessen Keller ich 95 oder so das erste Mal Linux gesehen habe?
Ja, weiteres siehe eMail-Antwort…
Dieses Urteil lässt mich wieder ein wenig an die Gerechtigkeit unserer Justiz glauben!