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Patentdschungel

Editorial

17.06.2010

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

das Gerangel um die Codecs für HTML5, die nächste Generation des Internet-Content-Standards, hat einmal mehr die fast schon vergessene Diskussion um Patente im Allgemeinen und Software-Patente im Besonderen an die Oberfläche gespült.

Die ursprünglich hinter Patenten steckende Idee entbehrt nicht eines gewissen Charmes und verspräche eigentlich allgemeinen Nutzen: Damit nicht aus Angst vor Nachahmern vielversprechende Entwicklungen von Ihren Urhebern geheimgehalten und so der allgemeinen Nutzung entzogen werden, erhalten diese im Gegenzug für das Publikmachen der neuen Technik für eine beschränkte Zeit ein exklusives Nutzungsrecht. Vorteil für den Erfinder: Er kann die Früchte seiner Arbeit ohne Furcht vor Konkurrenz ernten. Vorteil für die Allgemeinheit: Neue Technologien werden publik und stehen jedermann zur Verfügung. Die Entwicklung beschleunigt sich, weil andere auf den neuen Technologien aufsetzen und sie ausbauen können, anstatt bereits gemachte Entdeckungen zu wiederholen. Soweit die Theorie.

Die heute weltweit recht ähnlichen Patentgesetze, die im wesentlichen aus dem späten 19. Jahrhundert stammen, sehen eine Schutzdauer von 20 Jahren vor. Während dieser Zeit hat der Patenthalter das alleinige Nutzungsrecht an seiner Erfindung und kann Dritten sogar die Verwendung seiner Erfindung ganz untersagen. Übrigens war schon bei der Einführung der deutschen Patentgesetze 1877 deren Nutzen äußerst umstritten. Die deutschen Handelskammern wehrten sich gegen Patente beispielsweise mit der Begründung, diese seien letztlich schädlich für den allgemeinen Wohlstand. Dennoch gelang es dem "Patentschutzverein", einer Industrielobby rund um Werner von Siemens, die Gesetze über den Reichskanzler Bismarck durchzudrücken [1].

Schon im Bereich der Technik erweisen sich die Maßgaben aus den 150 Jahre alten Gesetzen heute als Hemmschuh. Zum einen haben sich die Innovationszyklen seit den 1870 deutlich beschleunigt, sodass eine Schutzdauer von 20 Jahren kaum mehr zeitgemäß scheint. Den ursprünglichen Zweck der Innovationsstärkung völlig auf den Kopf stellen schließlich Software-Patente. In einer Industrie, in der man Innovationszyklen nach Quartalen misst, Patente für die Dauer von 20 Jahren zu erteilen, blockiert ganz offensichtlich die Entwicklung, anstatt sie zu fördern. Des weiteren erhebt sich hier immer wieder die Frage nach der Schöpfungshöhe – wann ist ein Programm eine Erfindung? Diese Frage lag unlängst dem Bundesgerichtshof (BGH) zur Entscheidung vor.

Ein Unternehmen hatte ein Verfahren patentieren wollen, um auf einem Client/Server-System strukturierte Dokumente dynamisch zu generieren. Das Patentamt sah das zum Patent angemeldete Verfahren als nicht technisch an und lehnte die Patenterteilung ab. Das Bundespatentgericht bestätigte dies und lehnte eine Klage des Antragstellers auf Zulassung des Patents ab. Der ging mit seinem Fall vor den BGH – und gewann dort. Das BGH sah ein genügendes Kriterium für eine patentierbare Erfindung darin, dass "… ein Datenverarbeitungsprogramm (…) auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt". Welches täte das nicht? Damit öffnet das BGH Softwarepatenten pauschal Tür und Tor.

Der patentsuchende Kläger in dem fraglichen Fall heißt übrigens – Siemens [2]. Ein Schelm, wer da jetzt etwas Schlechtes dabei denkt.

Herzliche Grüße,

Jörg Luther

Chefredakteur

Infos

[1] Geschichte des Patentrechts: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Patentrechts

[2] "Freie Bahn für Software-Patente": http://www.golem.de/1005/75277.html

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Jörg Luther

Jörg Luther

Jörg Luther arbeitet seit 1995 als IT-Journalist. Seine Vorliebe für das freie Betriebssystem lebt er privat in der LUG Erding und beruflich seit 2004 als Chefredakteur des LinuxUser aus.

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