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Keine Entwarnung

Editorial

18.03.2010

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

am 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften der Paragraphen 113 a und b des Telekommunikationsgesetzes sowie Paragraph 100 g Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung im Hinblick auf die Erfassung von Verkehrsdaten als nicht verfassungskonform und damit insgesamt für nichtig erklärt. Das haben viele Medien in Schlagzeilen wie "Verfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung" subsummiert. Schluss also mit dem Generalverdacht gegen 80 Millionen Bundesbürger und der Gefahr der schleichenden Überwachung durch den Staat? Mitnichten – eine Entwarnung ist nicht angesagt, die Affäre geht lediglich in die nächste Runde.

In der Urteilsbegründung [1] stellt das Gericht ganz ausdrücklich fest, dass weder die dem Gesetz zugrunde liegende europäische Richtlinie 2006/24/EG noch die Vorratsdatenspeicherung per se verfassungswidrig seien. Nach Ansicht des Gerichts widerspricht lediglich die konkrete gesetzliche Umsetzung den Grundsätzen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, wie sie Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes festlegt. Ein valides Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung muss nach Ansicht der Verfassungsrichter eine datenschutztechnisch sichere Speicherung der Daten vorschreiben und klare Zugriffsregelungen treffen. Zudem sind Abfragen der Daten nur zur Abwehr von konkreten Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr zugelassen.

Auch wenn die Provider jetzt die bislang angefallenen Daten löschen müssen – allein bei der Telekom betrifft das ein Datenvolumen von 19 TByte – ist die Vorratsdatenspeicherung also nicht vom Tisch. In der Regierungskoalition wird bereits heftig darüber gestritten, wie schnell man ein neues Gesetz zusammenstoppeln und die Vorratsdatenspeicherung wieder aufnehmen kann. Geht es nach CDU/CSU, kommt das neue Gesetz möglichst schon morgen; die FDP will erst einmal gründlich prüfen, wie es aussehen müsste, um den Verfassungstest zu bestehen. Die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen wollen sie aber beide – obwohl die EU, die mit ihrer Richtlinie das Gesetz überhaupt erst ausgelöst hat, derweil zurückrudert: Der Nutzen der EU-Richtlinie für den Anti-Terror-Kampf und zur Bekämpfung der Kriminalität ließe sich noch nicht abschließend bewerten, sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström der Zeitung "Die Welt", und will die Direktive 2006/24/EG bis Ende 2010 überprüfen lassen.

Derweilen bereiten die – wie die Unionsparteien offenbar völlig erfahrungsresistenten – Eurokraten schon den nächsten Schritt in der Überwachung und Gängelung des (Netz-)Bürgers vor: ACTA [2]. Das Kürzel steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement und zielte ursprünglich auf eine internationale Vereinbarung gegen Produktpiraterie ab. Die Verhandlung über die Details des Abkommens finden seit 2007 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zwischen USA, Kanada, der EU, Japan, Korea, Singapur und einer Reihe kleinerer Industrienationen statt. Wie man inzwischen aufgrund durchgesickerter Papiere weiß, geht es in den Verhandlungen schon längst nicht mehr um den Kampf gegen Produktfälscher: Stattdessen will man in zwischen vor allem auf Druck der USA das "intellectual property" der Musik- und Film-Industrie gegen unbotmäßige Endanwender schützen, denen nach dem dritten Regelverstoß der Internetanschluss gesperrt werden soll [3]. Dass das nicht ohne ständige Überwachung der Verkehrsdaten funktionieren kann, liegt auf der Hand.

Die umfassende Überwachung des Datenverkehrs aller Bürger ist also durch das jüngste Karlsruher Urteil keineswegs aufgehoben, sondern offenbar nur aufgeschoben – die nächste Gesetzes- und Verordungswelle rollt schon an. Da macht der der Vorschlag des ehemaligen Bundesinnenministers Gerhart Baum durchaus Sinn, der für eine Datenschutzbewegung nach dem Vorbild der erfolgreichen Umweltbewegung plädiert [4] und die Bürger auffordert, Selbstverteidigung zu üben.

Herzliche Grüße,

Jörg Luther

Chefredakteur

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Infos zum Autor

Jörg Luther

Jörg Luther

Jörg Luther arbeitet seit 1995 als IT-Journalist. Seine Vorliebe für das freie Betriebssystem lebt er privat in der LUG Erding und beruflich seit 2004 als Chefredakteur des LinuxUser aus.

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