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Aktuelles

Neues rund um Linux

Bürgerclient für Linux jetzt im Test

Zum 1. November 2010 soll in Deutschland der elektronische Personalausweis (ePA) mit RF-Chip eingeführt werden, der es den Bürgern unter anderem ermöglichen soll, auch Online-Dienstleistungen von Unternehmen und Behörden nutzen. Um sich mittels des ePA sicher im Internet zu identifizieren, muss man auf seinem PC die erforderliche Software installieren, den sogenannten Bürgerclient. Diesen sollen die Einwohnermeldeämter via Webportal verteilen. Über die Software erfolgt die verschlüsselte Kommunikation zwischen dem in einem zertifizierten Lesegerät steckenden Personalausweis, dem PC und dem Server des Anbieters beziehungsweise der Behörde.

Um eine reibungslose Einführung des elektronischen Identitätsnachweises zu gewährleisten, führt das Bundesministerium des Inneren (BMI) seit Anfang Dezember einen einjährigen Anwendungstest mit Behörden und Unternehmen durch. Als Generalauftragnehmer fungiert dabei Siemens IT Solutions and Services. In der ersten Testphase kam dabei ausschließlich der Windows-Bürgerclient zum Einsatz. Seit dem 15. Januar befinden sich nun auch die Versionen für Linux und Mac OS X in der Erprobung.

Alle drei Bürgerclient-Varianten sollen dann gleichzeitig mit der Einführung des elektronischen Personalausweises im November 2010 zur Verfügung stehen. Wie Siemens IT Solutions and Services auf Anfrage LinuxUser mitteilte, sieht der mit dem BMI geschlossene Vertrag vor, gleichzeitig mit der Verfügbarkeit des Linux-Bürgerclients auch dessen Quellcode zu veröffentlichen.

So oder ähnlich wird der elektronische Personalausweis aussehen. (Quelle: BMI)

Umstrittene Massenklage wegen GPL-Verletzung

Die Juristen des Software Freedom Law Center (SFLC) haben Klage gegen 14 Elektronikfirmen eingereicht (http://tinyurl.com/lu1002-klage). Sie werfen den Herstellern vor, in der Firmware ihrer Produkte das Vielzweck-Binary Busybox einzusetzen, ohne dabei die GPL-Bedingungen zu beachten. Zu den betroffenen Geräten gehören unter anderem ein digitaler Videorekorder von Bosch, Webcams von JVC, HDTV-Geräte von Samsung, ein Mediaplayer von Western Digital und ein DSL-Router von Zyxel. Die SFLC-Anwälte vertreten in der Klage den Busybox-Entwickler Erik Andersen sowie die Organisation Software Freedom Conservancy, zu deren Mitgliedern Entwickler und freie Softwareprojekte zählen. Bei der Klage handelt es sich um den umfangreichsten Rechtsstreit, den das SFLC bisher in Sachen GPL-Einhaltung angestrengt hat.

Herbe Kritik am Vorgehen des SFLC kommt derweil von dem bekannten Open-Source-Aktivist und ehemaligen Debian-Projektleiter Bruce Perens. Er hatte Busybox ursprünglich aus der Taufe gehoben, arbeitet aber mittlerweile nicht mehr an dem Projekt. Zwar begrüßt er grundsätzlich das Vorgehen gegen GPL-Verletzer, stellt jedoch das konkrete Vorgehen des SFLC infrage (http://perens.com/blog/2009/12/15/23/). So habe man beispielsweise ihn als Busybox-Erfinder vor der Klage nicht kontaktiert, obwohl die Software in weiten Strecken auf seinem Code basiere, beschwerte sich Perens. Zudem warf er dem Kläger Andersen vor, dieser habe unter Missachtung der Rechtslage Copyright-Vermerke von Perens und anderen Entwicklern aus dem ursprünglich Code entfernt und Lizenzierungsvermerke geändert.

Fühlt sich durch die Klage des SFLC in seinen Rechten verletzt: Busybox-Erfinder Bruce Perens.

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