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Nachbars Kirschen

15.01.2009

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

es hat sich inzwischen herumgesprochen, dass freie Musik unter Creative-Commons-Lizenzen nicht mit einer Mitgliedschaft in Verwertungsgesellschaften, wie der deutschen Gema [1], vereinbar ist. Das ist nicht etwa eine Kampfansage an die Gesellschaften: Diese lehnen vielmehr eine Freigabe einzelner "ihrer" Werke kategorisch ab [2].

Ihren eigenen Internetauftritt aber vertraut die Gema dann doch gern freier Software an: Er wird von einem Apache-Webserver gehostet [3]. Da steht die Gema übrigens nicht allein, auch ihre Pendants aus der Schweiz und Österreich setzen für die Homepage auf Linux und Apache. Die schweizerische Suisa zog sogar nach jahrelangem Einsatz von Microsoft-Servern auf Linux um – eigentlich wenig überraschend, gilt freie Software doch gerade im Netzwerkbereich als zuverlässig, flexibel und sicher. Das Kostenargument spielt hier im Einzelfall wohl gar nicht die große Rolle, die Qualität stimmt einfach.

Man kann natürlich auch nicht von jedem, der freie Software verwendet, einen vergleichbaren Beitrag für die Allgemeinheit einfordern. Die GPL erlaubt den Einsatz der Programme zu jedem beliebigen Zweck, ohne zu diskriminieren. Dass aber ausgerechnet die musikalischen Verwertungsgesellschaften freie Software benutzen, um im Internet ihre Nicht-Mitglieder vor dem Einsatz freier Lizenzen zu warnen (allen Mitgliedern ist dies ja aufgrund der Satzung schon unmöglich), wirkt schon äußerst inkonsequent.

Gilt als Argument zur Verteidigung, dass Software nicht das gleiche ist wie Musik? Wohl kaum: Auch Software unterliegt, selbst wenn sie unter einer freien Lizenz steht, urheberrechtlichem Schutz. Ihre Urheber gaben sie bewusst frei – jedermann kann sie verwenden und weiterentwickeln, das gestatten die Lizenzen. Das kann man natürlich mit allen Werkformen tun, die das Urheberrecht schützt, nicht nur mit Software. Zudem will ja auch niemand Musik wie Software behandeln: Genau das ist ja der Grund, warum dafür andere Lizenzen (zum Beispiel Creative Commons [4]) entwickelt wurden.

Um den Punkt vielleicht noch etwas klarer zu machen: Fotos sind auch etwas anderes als Musik. Wenn das Argument "ist doch was anderes" für Software zieht, könnte die Gema ihren Webauftritt auch mit frei lizenzierten Bildern aufmöbeln und gleichzeitig vor diesen Lizenzen warnen. Das wäre dann schon auf den ersten Blick absurd. Der Einsatz freier Software durch diese Gesellschaften geht rein juristisch in Ordnung, ist aber für meine Begriffe moralisch völlig daneben. Hier offenbart sich wohl das, was man gemeinhin als "Mitnahmementalität" rügt.

Wenn ein Musiker ein Stück aus seinem Repertoire frei zur Verfügung stellen möchte, diffamiert die Gema das als "cherry picking" [5] und lehnt es strikt ab. Das "cherry picking" aus dem Pool freier Kultur sollte sich dann aber ein Verein, der dieses Recht seinen eigenen Mitgliedern vorenthält, gefälligst ebenfalls verkneifen.

Herzliche Grüße,

M.eik Michalke

Open Music Contest

Infos

[1] Gema – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte: http://www.gema.de

[2] Gema-Lizenzpflicht auch für Urheber: http://www.gema.de/uploads/tx_mmsdownloads/gema_mitgliederbroschuere_s12-13.pdf

[3] Software der Gema-Website: http://builtwith.com/?gema.de

[4] Creative Commons: http://creativecommons.org

[5] Cherry-picking: "Creative Commons – Wem nützt die Freiheit?", Gema-Brief 59 (Sep. 2006), S. 13, http://www.gema.de/uploads/tx_mmsdownloads/GEMA_Brief_59.pdf

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