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Verraten und verkauft

15.01.2009

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

was ist der Unterschied zwischen einem Windows- und einem Linux-Anwender? Nein, da kommt jetzt kein Witz, sondern eine kleine Anekdote aus meiner Zeit als Redakteur bei einem Online-Computermagazin Anfang dieses Jahrzehnts, das ein Schlaglicht auf die gestellte Frage wirft.

Eine deutsche Softwarefirma hatte dem Magazin damals eine Vollversion seines kommerziellen, für Windows und Linux verfügbaren Büropakets zum kostenfreien Herunterladen für die Leser zur Verfügung gestellt. Einige Tage nach Verfügbarkeit des Downloads rief mich mein Chefredakteur an: Ich kenne mich doch mit Linux aus? Die Software sei jetzt bereits 800 mal für Windows heruntergeladen worden, aber nur 4 mal für das freie Betriebssystem. Da könne was nicht stimmen, ich solle das einmal prüfen.

Nach Aufruf des Download-Links war mir der Sachverhalt sofort klar: Um an die Software zu kommen, hätte man erst einmal gute zwei Bildschirmseiten voller persönlicher Angaben liefern müssen – dass der Hersteller nicht nach Konfektionsgröße oder sexuellen Vorlieben fragte, war auch schon alles. Hunderte Windows-Anwender hatten damit offenbar kein Problem, die Linuxer schon. Bemerkenswert fand und finde ich das Verhältnis von 200:1.

Dass Linux-Anwender sich mehr Gedanken um Security und Privacy machen, als der deutsche Durchschnitts-PC-Anwender, dafür spricht schon ihre Betriebssystemwahl. Keine persönlichen Daten herauszurücken, wenn sie nicht zwingend gebraucht werden, schützt zweifellos am besten vor Informationsmissbrauch. Aber macht einen das wirklich sicherer vor der Kontoplünderung durch angebliche Lotterieanbieter [1], der unfreiwilligen Aufnahme in Buchclubs [2] oder der Nasführung mit Provider-Angeboten [3] – kurz: vor dem groß angelegten Missbrauch von Daten durch die so genannte Werbewirtschaft?

Nicht wirklich. In der aktuellen Affäre um den Datenhandel tut der Staat zwar so, als wolle er durch schnelle Reaktionen [4] den Verbraucherschutz stärken. In Wirklichkeit versorgt er selbst die Datendealer mit Informationen aus den Melderegistern – anders brächten es Unternehmen wohl auch kaum auf Datenbanken mit 72 Millionen personenbezogenen Datensätzen [5]. Keine Weitergabe persönlicher Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen – das darf nicht nur für die Privatwirtschaft, sondern muss in allererster Linie auch für Behörden überall dort gelten, wo die Weitergabe solcher Daten nicht explizit im öffentlichen Interesse liegt. Insbesondere dann, wenn Innenminister Schäubles Lieblingsprojekt, das zentrale Melderegister [6], Realität werden sollte.

Zudem können restriktive Vorgaben für den Handel mit personenbezogenen Daten nur dann greifen, wenn jemand sie auch überwacht. Das hat wegen der geradezu lächerlich geringen personellen und materiellen Ausstattung der Datenschutzbehörden ja schon bislang nicht funktioniert – wenn hier nicht schnellstens etwas geschieht, bleibt jede Gesetzänderung von vornherein Makulatur.

Herzliche Grüße,

Jörg Luther

Chefredakteur

Infos

[1] CD mit den Kontendaten von 17 000 Bürgern aufgetaucht: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,571404,00.html

[2] Bertelsmann-Tochter mit "Bonus-Club": http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,572209,00.html

[3] Firma schwatzt Telekom-Kunden Verträge auf: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,573094,00.html

[4] "Ergebnisse des Datenschutzgesprächs beim Bundesminister des Innern": http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/Content/Themen/Datenschutz/DatenundFakten/Datenschutzgespraech.html

[5] "Schattenmeldeämter": http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/die-schattenmeldeaemter/

[6] Zentrales Melderegister: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28213/1.html

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