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Legal, illegal, multimedial

Multimedia-Daten unter Linux nutzen und kopieren

01.02.2006 Neue Kassenknüller aus Hollywood oder den Musik-Charts: Multimedia ist heute technisch für den Linux-Rechner kein Problem. Rechtlich könnte sich das morgen aber wieder ändern.

Der Heim-PC von morgen dient als Multimedia-Gerät zugleich als Fernseher, Stereoanlage, Heimkino und mehr. Die heute schon verfügbaren Zusätze wie DVD-Laufwerke, TV- oder Sat-Karten kündigen als Vorboten die Metamorphose an. Weil der PC aber auch weiterhin am Internet hängt, besteht im Grunde auch künftig die Möglichkeit, digitale Inhalte von Musik-CDs, Film-DVDs oder beliebigen Dokumenten über das Netz auszutauschen.

Einerseits heißen Film- und Musikindustrie (als Rechteinhaber) wie andere Anbieter digitaler Inhalte diesen Kanal willkommenen, weil er einen kostengünstigen Vertriebsweg bietet. Anderseits möchten Sie ihn jedoch wegen des illegalen Angebots von MP3-Files, Filmkopien und anderen, urheberrechtlich geschützen Inhalten dicht machen. Zu groß ist vorgeblich der Einnahmeverlust, der aus illegalen Tauschbörsen und dem Download von Kopierschutz-Knackern resultiert.

Daraus resultieren die Gesetzesänderungen der letzten Jahre. Der Anwender darf mit Multimedia-Daten nicht alles machen. Das Gesetz sieht darin durchweg urheberrechtlich geschützte Werke. Kopien oder die beliebige Weitergabe erlaubt der Gesetzgeber nicht.

Kastrierte Distributionen

Wer Linux benutzt, bemerkt die Änderung schon an der fehlenden MP3-Unterstützung der neueren Distributionen. Konnten Suse und Co. noch bis vor kurzem problemlos out-of-the-box Musikdateien in diesem Format abspielen, geht das heute nicht mehr. Die dazu nötigen Software-Pakete stehen im Internet bereit, der Nutzer muss sie aber selbst nachinstallieren. Der Grund für diese Maßnahme liegt im rechtlichen Schutz, der auf dem vom Fraunhofer-Institut entwickelten MP3-Kompressionsverfahren liegt.

Um sich Auseinandersetzungen mit dem Rechteinhaber respektive Lizenzkosten zu ersparen, verzichten die Distributoren darauf, die entsprechenden Libraries, die die Algorithmen für Kompression und Dekompression beinhalten, mitzuliefern.

Digitales Multimedia umfasst jedoch mehr als nur Kompressionsverfahren, Dateiformate und Patente: Eigentlich geht es um die Zugriffskontrolle auf digitale Inhalte, auch bekannt als Digital Rights Management. Digitale Inhalte beliebiger Medien eröffnen die Möglichkeit, diese ohne Qualitätsverlust zu kopieren und – schneller als in Windeseile – global zu verteilen. Das unterstützt nicht nur legales Vorgehen, auch Raubkopien kommen damit so leicht und schnell wie nie unter die Leute.

Bis vor kurzem überforderte diese Piraterie sowohl die die bestehende Technik als auch das geltende Recht. Daher drängen die Rechteverwerter aus Film- und Musikindustrie stellvertretend für alle Urheber auf Abhilfe. Von zwei Seiten wollen Sie das Problem in die Zange zu nehmen, von technischer und von juristischer Seite.

In die Zange genommen

Der technische Ansatz besteht im Entwickeln von Kopierschutzmechanismen. Die Kopierschutzverfahren für Musik-CDs beschränken sich im wesentlichen auf den reinen Kopierschutz. Ein Abspielen verhindern sie nicht, und gelten deswegen faktisch als wirkungslos. Weiter geht das Verfahren bei Video-DVDs durch das Verschlüsseln der Inhalte mittels eines Content-Scrambling-Verfahrens (CSS).

Dies verhindert nicht nur das Kopieren, es entsteht auch ein Abspielschutz. Ohne den passenden Algorithmus spielt ein Player eine solche DVD nicht einmal ab. Natürlich existiert auch dafür das passende Programm (DeCSS), und natürlich enthält keine kommerzielle Distributionen dieses Programm. Es geht auf den Norweger Jon Johanssen zurück und umgeht den CSS-Kopierschutz von DVDs.

Im Gegensatz zur Rechtslage bei den MP3-Bibliotheken liegt bei der Libdvdcss der Fall etwas anders: Beim CSS-System handelt es sich um ein rechtlich geschütztes Verfahren, um einen echten Kopierschutz. Das europäische Urheberrecht, inzwischen in den Mitgliedsstaaten in jeweiliges national geltendes Recht umgesetzt, verbietet – zweite Ansatzpunkt für die Zange – das Umgehen von Kopierschutzmechanismen.

Der technische Fortschritt erlaubt es den Urhebern und Rechteverwertern nicht, allein auf technischen Kopierschutz zu setzen. Die Zeit bis zum Knacken des Algorithmus vergeht zu schnell. Ergänzend greift daher ein abschreckendes Gesetz.

Eine gerechte Lösung bestünde darin, allein das eigentliche Umgehen des Kopierschutzes unter Strafe zu stellen. Weil das Brechen des Kopierschutzes aber nur in den Tiefen des heimischen Rechners unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt, ließe sich dergleichen nicht kontrollieren und schreckt daher auch nicht ab.

Mehr Erfolg verspricht ein Überwachen der Anbieter von Software, die Kopierschutzverfahren umgeht. Eine Strafvorschrift, die bereits das Angebot solcher Software verbietet, ist daher leichter zu überwachen und schreckt wirksam ab.

Zudem drohen noch höhrere Strafen, wenn die Täter im weitesten Sinne gewerblich handeln. Die EU-Mitglieder entschieden sich deswegen für diesen Weg und nahmen entsprechende neue Vorschriften in ihr Urheberrecht auf. Paragraf 95a Absatz 3 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) (siehe Kasten "§ 95a UrhG – Schutz technischer Maßnahmen") [1] verbietet so ziemlich jede im weitesten Sinne gewerblich Tätigkeit, die es auch nur fördert, Kopierschutzmechanismen zu brechen.

Deswegen fehlen die Libraries in den Distributionen, deswegen packt sie kein Verlag auf eine Heft-CD und deswegen scheuen sich Autoren und Redaktionen, Download-Links zu setzen oder abzudrucken. Das neue Urheberrecht hat den amerikanischen DMCA perfekt kopiert.

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