Immer mehr MP3-Player spielen nicht nur Musikstücke, sondern auch Videos ab. Der prominenteste unter diesen Playern ist der iPod von Apple, es gibt aber auch viele weitere Geräte mit Farbdisplay und Videoabspielfunktion. Je nach Typ lassen sich die Filme nicht nur auf dem eingebauten Minibildschirm betrachten, sondern auch über den Fernseher. Bevor Sie jedoch einen Film auf Ihrem MP3-Player anschauen können, müssen Sie diesen zunächst ins passende Format umwandeln. Für dieses so genannte DVD-Ripping gibt es unter Linux mehrere Programme. Eines der am leichtesten zu bedienenden ist k9copy. Sie finden es in Version 1.1.0-beta2 für die unterstützten EasyLinux-Distributionen auf der Heft-DVD. Die zweite DVD mit OpenSuse 10.2 bringt k9copy ebenfalls mit, allerdings noch die Beta1-Version.
In naher Zukunft können Sie Video-DVDs auch mit dem beliebten KDE-Brennprogramm K3b ins MPEG4-Format umwandeln. Die Vorabversion von K3b, welche diese Funktion bereits unterstützt, arbeitete in unseren Tests aber nicht zuverlässig. Dieser Artikel beschreibt deshalb das Programm k9copy. Eine Kurzanleitung zum DVD-Rippen mit K3b finden Sie im Kasten "K3b als Alternative".
K3b als Alternative
Auch das KDE-Brennprogramm K3b kann demnächst Video-DVDs ins MPEG4-Format umwandeln. EasyLinux hat dazu die Vorabversion rc2 von K3b 1.0 getestet, zum Erscheinungstermin des Hefts ist vermutlich bereits die finale Version 1.0 zum Download auf http://www.k3b.org erhältlich.
Um eine Video-DVD zu konvertieren, klicken Sie im Hauptfenster von K3b links auf das DVD-Laufwerk. K3b zeigt dann ein Fenster an, das auf die drei Möglichkeiten des DVD-Backups hinweist. Nach einem Klick auf Fortsetzen zeigt K3b die einzelnen Filme der DVD mit einem Vorschaubild an (Abbildung 6).
Hier markieren Sie die Titel, die K3b auslesen soll und klicken dann auf den Button Auslesen starten. Im folgenden Dialog wählen Sie dann den Audio- und den Video Codec aus. K3b bietet dazu ungefähr die gleichen Möglichkeiten wie k9copy. Die Größe der MPEG4-Datei legen Sie über den Wert Bitrate fest, der zugleich auch die Qualität des fertigen Films bestimmt. Nach einem Klick auf Start beginnt K3b die Rechenarbeit.
Technische Grundlagen
Das Videomaterial auf DVD-Filmen liegt im MPEG2-Format vor. Die meisten portablen Player spielen jedoch nur Filme im MPEG4-Format ab. MPEG4 benutzt eine bessere Komprimierung als MPEG2. Das bedeutet, dass ein MPEG4-Video bei gleicher Dateigröße bessere Qualität bietet. Es heißt umgekehrt aber auch, dass ein MPEG4-Video bei gleicher Qualität weniger Speicherplatz verbraucht. Aus diesem Grund bevorzugen die meisten Player das MPEG4-Format.
MPEG4 ist streng genommen nur die Spezifikation eines Dateiformats. Es gibt davon verschiedene Implementierungen, die mit unterschiedlichen Codecs arbeiten. Apple benutzt zum Beispiel den eigenen Codec H.264 [1], in der Windows-Welt ist DivX [2] am stärksten verbreitet, auch Nero versucht, mit einem eigenen MPEG4-Codec namens Nero Digital [3] Benutzer einzufangen. Unter Linux hat sich die freie Implementierung FFmpeg [4] der MPlayer-Programmierer durchgesetzt. FFmpeg unterstützt mehrere MPEG4-Codecs. Es kann zum Beispiel auch MPEG4-Dateien mit dem H.264-Codec erstellen. Die einzelnen Codecs sind nur bedingt kompatibel: Wirbt also ein Player damit, dass er MPEG4-Dateien unterstützt, bedeutet das in der Regel, dass er das DivX-Format und mit FFmpeg erstellte, DivX-kompatible MPEG4-Dateien abspielen kann. Für H.264 oder Nero Digital benötigen Sie spezielle Hardware.
Da das Abspielen von MPEG4-Videos sehr rechenintensiv ist, lassen sich solche Dateien nur mit einem schnellen Prozessor (mindestens 2 GHz) oder spezieller Hardware (mit separatem MPEG4-Decoder-Chip) flüssig wiedergeben. Filmmaterial im MPEG4-Format zu erstellen, ist theoretisch auf jedem PC möglich, es dauert jedoch je nach CPU-Geschwindigkeit für 60 Minuten Film mehrere Stunden.
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland ist es seit 2003 laut Urheberrecht verboten, wirksame technische Schutzmaßnahmen von Audio- und Video-Datenträgern zu umgehen oder Programme zu verbreiten, deren Hauptzweck in der Umgehung dieser technischen Schutzmaßnahmen liegt (Reform vom September 2003, § 95a UrhG). Es ist somit nicht erlaubt, eine kopiergeschützte Audio-CD oder Video-DVD zu kopieren beziehungsweise Software zu verbreiten, die dies möglich macht. Theoretisch ist somit auch das Erstellen einer Privatkopie verboten, auch wenn Sie laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Praxis nicht mit einer strafrechtlichen Klage rechnen müssen [5]. Dieser Artikel erklärt anhand des Programms k9copy, wie Sie eine Film-DVD in ein anderes Videoformat umwandeln. Sie dürfen dies allerdings nur mit Medien tun, die Sie legal erworben haben und die nicht über eine wirksame technische Schutzmaßnahme verfügen. Da die Frage, was unter einer wirksamen technischen Maßnahme zu verstehen ist, gerichtlich noch nicht geklärt ist, bedeutet das de facto, dass Sie keine Duplikate von kopiergeschützten CD- und DVD-Medien anlegen dürfen. Die Rechtslage in Österreich ist ähnlich unsicher wie in Deutschland.
Unsere Leserinnen und Leser in der Schweiz haben es besser. Zurzeit ist das Kopieren von geschützten Medien und die Verbreitung von Software, die dies ermöglicht, nicht strafbar, sofern der Benutzer die Kopie zu privatem Zweck und ohne finanzielle Interessen erstellt. Der Ständerat berät allerdings bereits über eine neue Gesetzesvorlage, die das Schweizerische Recht an das EU-Recht anpassen und zugleich für eine Verschärfung des Urheberrechts sorgen soll. Ob die Eidgenossen längerfristig ihre umfassenderen Rechte beibehalten können, werden die nächsten Monate zeigen.



